Bürgerantrag Bio-Landwirtschaft auf städt. Äckern

Bürgerantrag nach § 24 GO NW zur Förderung der Artenvielfalt und zum Insektenschutz - naturnahe, pestizidfreie Bewirtschaftung der städt. landwirtschaftlichen Flächen und - Saatgut für Feldraine und Blühstreifen in Wuppertal! Alle, die den Antrag mitunterzeichnen möchten, mailen dieses bitte bis zum 15.12. an: info@bewusst-leben-wuppertal.de.

Wuppertal, im Herbst 2021

An den Rat der Stadt Wuppertal,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Schneidewind,

die Notwendigkeit des Erhalts, vielmehr der Wiedergewinnung einer großen Artenvielfalt und eines nachhaltigen Insektenschutzes ist unbestritten. Dazu gibt es vielfältige Veröffentlichungen des Umweltministeriums NRW, der Volksinitiative Artenvielfalt NRW usw. Dieses greift die Stadt Wuppertal mit ihrem umfangreichen Insektenschutzprogramm vom 28.4.2021 Drs. VO/0519/21 erfreulicherweise auf.

Die hiesige Landwirtschaft, die ein Drittel des Stadtgebietes bewirtschaftet, ist eine der großen Mitverursacherinnen für das Insektensterben und den Schwund der Artenvielfalt. Ihr kommt daher auch eine weitreichende Bedeutung bei der Lösung des Problems zu.
Es ist nun an der Zeit für tatsächliche, grundlegende Veränderungen in der Landwirtschaft. Dieser Antrag geht damit über die im o.a. Insektenschutzprogramm beschriebenen allgemeinen Ziele und Absichten hinaus. Denn der sog. Kipppunkt für viele Arten und Insekten ist schon erreicht bzw. wird schon bald erreicht sein.

Mögliche erste Schritte zu einer Verbesserung der Situation liegen in der
a) natürlichen Bewirtschaftung auf kommunalen Flächen und dem Verzicht von Pestiziden etc.
b) in der Bereitstellung von Saatgut für Weg- und Feldraine bzw. dauerhafte Ackerrand- und
-blühstreifen für alle Flächen.

Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen in Wuppertal sind zu einem kleineren Teil die Landwirte selbst, insbesondere aber die Kirchengemeinden, Erbengemeinschaften und eben auch die Stadt. Mit diesem Antrag fokussieren wir uns auf die kommunalen Flächen. Dort sind wir als Stadt handlungsfähig. Ein solches Handeln verlangt auch der § 2 Abs. 4 des BNatSG. Danach sollen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Eigentum der öffentlichen Hand die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in besonderer Weise berücksichtigt werden.

Natürlich gestalten sich auch relativ kleine Systemänderungen, wie hier bei den nur kommunalen Flächen, schwierig. Wichtig ist einerseits eine breite Kommunikation und Verständigung, andererseits zeitnahe verbindliche Weichenstellungen, weil immer mehr natürliche Grundlagen wegbrechen.
Wir benötigen eine ökologische, bäuerliche und regional ausgerichtete Landwirtschaft. Wir brauchen dringend mehr lebendige Böden und über die Biotope als arterhaltende Lebensräume hinaus zusätzlich überall im Stadtgebiet mehr natürliche Landstriche, mehr kleinere und größere „Oasen“ für unsere heimische Pflanzen- und Tierwelt.
Viele Wuppertaler unterstützen unser Ansinnen. Dieses erhoffen wir auch von den Landwirten und wünschen uns eine gemeinsame parteiübergreifende Kraftanstrengung und Zustimmung.

Dieser Antrag knüpft inhaltlich an
– den Bürgerantrag des BUND Wuppertal von April 2018 (Anlage 1),
– die Antwort der Stadt Wuppertal mit der Drs. VO/0760/19 (Anlage 2) sowie
– das o.a. Insektenschutzprogramm Drs. VO/0519/21
an und nimmt für einige Bereiche eine Konkretisierung vor.

Als Vereine, Verbände, Institutionen und Bürger der Stadt beantragen wir:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:

1. Auf all den im Eigentum und Besitz der Stadt befindlichen landwirtschaftlichen – weitestgehend verpachteten – Flächen (Wiesen, Weiden, Äcker)

a) sind ab dem 1.1.24 neben Glyphosat auch alle weiteren chemisch-synthetischen Pestizide, Herbizide, Insektizide und Fungizide verboten.

b) All diese Flächen werden ab spätestens dem 1.1.2028 ökologisch bewirtschaftet. Die künftige Verpachtung erfolgt nach einem Kriterienkatalog, der sich z.B. orientiert an den Überlegungen in der Stadt Greifswald. Wer die Kriterien für eine soziale und ökologische Bewirtschaftung am besten erfüllt, erhält den Zuschlag.

c) Alle Pachtverträge sind – soweit vom Zeitraum her rechtlich möglich – entsprechend zu gestalten.

d) Die Verwaltung legt den politischen Gremien bis zum 30.06.2022 eine entsprechende Beschlussdrucksache zur Entscheidung vor.

e) Der Oberbürgermeister schafft im Rahmen seiner Organisationshoheit eine der Zielerreichung dienliche Organisation für die Verwaltung der landwirtschaftlich genutzten städt. Liegenschaften.

2. Den Landwirten mit privaten oder städt. Flächen wird ab dem 1.10.2022 von der Stadt Saatgut im Umfang von jährlich 10.000 € zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind zweckgebunden für die Einrichtung dauerhafter (mindestens 5 Jahre) Ackerrand- und Saumflächen sowie Blühstreifen und Kernfächer.

3. Die Stadt nennt einen konkreten Termin, bis zu dem die in der o.a. Drs. VO/760/19 für 7 kommunale Flurstücke aufgezeigten Maßnahmen wie Ackerrandstreifen mit den beteiligten Dritten konkret vereinbart werden, nähere Erläuterungen am Ende des Antrages *.

4. Dem Umweltausschuss und dem Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist beginnend in 2023 jeweils zum 31.1. jährlich über den Stand der Umsetzung schriftlich zu berichten.

* Im Rahmen der Erstellung des o.a. Berichtes der Verwaltung zu den „Ackerrandstreifen auf städt. verpachteten landwirtschaftlichen Flächen“ wurden in viel Kleinarbeit von der Verwaltung 7 städt. Flurstücke herauskristallisiert. Auf diesen würde das Vorkommen von Ackerwildkräutern und Insekten und der Biotopverbund gestärkt, wenn dort Maßnahmen wie die Anlage von Ackerrandstreifen umgesetzt würden. Nach dem Bericht der Verwaltung könne als erstes auf diesen Flurstücken mit einer konkreten Umsteuerung begonnen werden.
Der Antrag des BUND Wuppertal datiert vom April 2018, die Antwort der Verwaltung aus August 2019. Nach unserem Kenntnisstand sind bis heute aber keine Umsetzungen erfolgt, sprich Ackerrandstreifen geschaffen worden. Das Insekten- schutzprogramm von April 2021 spricht leider auch weiter nur von einer Absicht. Das hat sicherlich Gründe. Vielleicht liegen diese z. B. in der Liegenschaftsverwaltung. Dieses Beispiel zeigt: Im Sinne des Artenschutzes und eines nachhaltigen Insektenschutzes ist das im Ergebnis unzureichend. Wir brauchen für die Entwicklung dieser 7 städt. Flurstücke und für weitere Bereiche konkrete Schritte, konkrete Weichenstellungen und konkretes Handeln der Verwaltung und weiterer Beteiligte.

 

Vereine, Verbände, Initiativen, Institutionen

* Bewusst Leben – bergischer Verein für Gesundheit und Natur e.V.

* Permakulturhof Vorm Eichholz e.V.
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Bürger/innen

Dieter Verst

Simone Dahlmann-Buscher

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