Bergische Universität verschiebt Semesterstart auf den 20. April 2020

Mit Erlass vom heutigen Freitag hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft desLandes Nordrhein-Westfalen den Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2020 für die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen auf den 20. April 2020 neu festgesetzt. Hintergrund der Regelung ist die verstärkte Ausbreitung des Coronavirus. Das Ende der Vorlesungszeit am 17. Juli 2020 ändert sich nicht.

Foto: Christian Daum / pixelio.de

Die Hochschulen werden ermächtigt, vor dem neu festgesetzten Beginn der Vorlesungszeit „digitale Veranstaltungen und kleinere Präsenzveranstaltungen, bei denen der Teilnehmer*innenkreis rückverfolgbar ist“ durchzuführen. Der Rektor der Bergischen Universität Wuppertal und Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der Universitäten NRW, Professor Lambert T. Koch, ist mit der gemeinsam gefundenen Lösung zufrieden.

Die Situation sei insgesamt schwierig und die weitere Entwicklung schwer prognostizierbar. „Umso wichtiger ist es, dass die Universitäten und anderen Hochschulen des Landes nunmehr klare Anhaltspunkte für ihre Planung haben.“ Entscheidend sei außerdem, so Professor Koch, dass die Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen des Landes konstruktiv dazu beitrügen, die Ausbreitung des Coronavirus zu entschleunigen, um so die Kapazitäten des Gesundheitssystems zu entlasten. Wie andere Hochschulen des Landes, prüft nun auch die Bergische Universität in den kommenden Tagen intensiv, in welcher Weise und welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Durchführung digitaler Veranstaltungen und kleinerer Präsenzveranstaltungen schon vor dem 20. April 2020 Gebrauch macht.

Fest steht hingegen bereits, dass der allgemeine Hochschulsport der Universität Wuppertal sein Angebot bis zum 23. April komplett aussetzt. Mit Blick auf andere Serviceangebote, wie z.B. die Zentrale Studienberatung, bittet die Hochschulleitung, möglicherweise eingeschränkte Öffnungszeiten der jeweiligen Homepage zu entnehmen. Sonstige Veranstaltungen sowie Prüfungen können bis auf Weiteres stattfinden, soweit sie mit der am heutigen Freitag veröffentlichten „Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal zur Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen“ vereinbar sind.

Darüber hinaus bittet die Hochschulleitung um Verständnis dafür, dass sich manche mit den neuen behördlichen Regelungen aufkommenden Fragen erst nach und nach beantworten lassen. Da sich die Lage derzeit fast stündlich ändere und die Verantwortlichen, etwa in den lokalen Gesundheitsämtern, an der Belastungsgrenze arbeiteten, müssten alle Beteiligten viel wechselseitiges Verständnis aufbringen.

Quelle: Bergische Universität Wuppertal

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