Tacheles PM: Postlaufzeiten von bis zu 25 Tagen bei Jobcenterbriefen

Behördenbriefe dauern lange, beim Wuppertaler Jobcenter dauern sie aber besonders lange.

Behördenbriefe dauern lange, beim Wuppertaler Jobcenter dauern sie aber besonders lange. Dabei sind 7 oder  15 Tage keine Seltenheit. Schuld daran haben laut Jobcenter-Geschäftsführer Thomas Lenz immer die anderen. Nachdem jetzt ein Brief sogar 25 Tage im Jobcenter lag und die Behörde offensichtlich nicht in der Lage ist, ihre Postbearbeitung  zu verbessern, legt Tacheles jetzt auch in diesem Fall Fachaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Arbeitsministerium ein.

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Vorliegend geht es um Briefe, die von den Mitarbeitern des Jobcenters erstellt und auch ausgedruckt wurden, dann aber 7 , 15 oder 25 Tage brauchten, bis sie in die Post gegeben wurden. Tacheles hat diese unzulässige Verwaltungspraxis auch in der Vergangenheit immer wieder gegenüber dem Geschäftsführer Thomas Lenz angeprangert. Herr Lenz weist jedoch jedes Mal entschieden zurück, dass die teils wochenlangen Verzögerungen des Versandes in seinem Hause verursacht wurden. Vielmehr sucht er die Schuld wahlweise in der personellen Situation der Post, den fehlenden Namen an Briefkästen oder der Poststelle der Stadt Wuppertal. Im Kern: Schuld sind immer die anderen, aber in keinem Fall das Jobcenter Wuppertal AöR.

Es handelt sich hier um existenzsichernde Leistungen, auf die die Hartz-IV-Bezieher angewiesen sind. Das Jobcenter Wuppertal ist gesetzlich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass diese sachgerecht, rechtmäßig und zügig umgesetzt werden“, führt Harald Thomé von Tacheles aus. Eine derartige Verwaltungspraxis ist für den Verein in keinem Fall akzeptabel. Noch weniger akzeptabel ist allerdings der fahrlässige Umgang der Geschäftsführung des Jobcenters mit diesen Missständen, sodass sich Tacheles erneut dazu gezwungen sah, eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Ministerium für Arbeit und Soziales einzureichen.

Da Herr Lenz anscheinend Kritik an seiner Behörde nicht ernst nimmt, und offensichtliche Missstände nicht wirksam beseitigt, ist es die Pflicht des Arbeitsministeriums, einen kritischen Blick auf die Vorgänge dort zu werfen“, erklärt Thomé die weitere Vorgehensweise des Vereins und resümiert: „Solch eine nachlässige Postbearbeitung ist mit rechtstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren und muss sofort abgestellt werden!“

Hintergrund:

  • Dokumentation der genannten drei Fälle auf der Tacheleswebseite unter: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2069/
  • Fachaufsichtsbeschwerde beim MAIS v. 14.09.2016 unter: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Beschwerde_MAIS_Postzlaufzeiten_14.09.2016.pdf

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