FuE-Beispiele zur Inklusion in den 1. Arbeitsmarkt

Dies diskutierte gestern Prof. Dr. Christian Bühler vom Forschungsinstitut Technologie und Behinderung der Evangelischen Stiftung Volmarstein beim 118. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium der Bergischen Universität Wuppertal.

Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention und dessen nationaler Rechtsumsetzung diskutierte Prof. Bühler eingangs die Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen in Deutschland entsprechend § 81 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Bezug auf den 1. Arbeitsmarkt.

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Prof. Dr. Ralf Pieper (Bergische Universität Wuppertal) und Prof. Dr. Christian Bühler (Technische Universität Dortmund) beim Austausch vor dem 118. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium in Wuppertal (v.l.n.r.).Prof. Dr. Ralf Pieper (Bergische Universität Wuppertal) und Prof. Dr. Christian Bühler (Technische Universität Dortmund) beim Austausch vor dem 118. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium am 28. April 2016 in Wuppertal (v.l.n.r.). ©ASER, Wuppertal

Darauf aufbauend wurden die Ziele, Rahmenbedingungen und Ergebnisse aktueller FuE-Projektbeispiele vom Forschungsinstitut Technologie und Behinderung (FBT) in Wetter vorgestellt, welches im Jahr 2016 sein 25-jähriges Jubiläum begeht. An der Abendveranstaltung beteiligten sich über 20 Fachleute aus dem Land Nordrhein-Westfalen.

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