KAUFPRÄMIE für Elektroautos NRW FÜR UNTERNEHMEN

Ab dem 4. Februar 2019 können Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände mit einem Standort in Nordrhein-Westfalen zusätzlich zur Kaufprämie des Bundes (Umweltbonus, → siehe unten) eine weitere Kaufprämie für ein oder mehrere gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge erhalten.

Die Förderung für das Leasing beziehungsweise die Langzeitmiete von Fahrzeugen erfolgt als Zuschuss maximal bis zur Höhe der Anzahlung.
Die geförderten Fahrzeuge müssen überwiegend in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. Dies ist der Fall, wenn mehr als 80 Prozent der jährlichen Fahrleistung in Nordrhein-Westfalen erfolgt.“
Die vollständigen Bestimmungen finden sich ab dem 4. Februar 2019 in der aktualisierten → Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“.

Durch die Kombination der NRW-Förderung mit dem Umweltbonus des Bundes ist eine Unterstützung von bis zu 12.000 € möglich:

Fahrzeugklasse NRW-Förderung Herstelleranteil Umweltbonus Bundesanteil Umweltbonus Gesamtförderung
Klasse M1 (PKW) 4.000 € + 2.000 € + 2.000 € = 8.000 €
Klasse N1 (kleiner 2,3 t) 4.000 € + 2.000 € + 2.000 € = 8.000 €
Klasse N1 (ab 2,3 t) 8.000 € + 2.000 € + 2.000 € = 12.000 €
Klasse N2 (bis 4,25 t) 8.000 € + 2.000 € + 2.000 € = 12.000 €
Klasse N2 (kleiner 7,5 t) 8.000 € —– —– = 8.000 €

KAUFPRÄMIE BUND (UMWELTBONUS)

Für neue batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge, die auf der → Liste des BAFA stehen, wird eine Kaufprämie gezahlt, der sogenannte Umweltbonus. Die Förderung für Kauf oder Leasing teilt sich in einen Hersteller- und einen Bundesanteil.

Fahrzeugart Herstelleranteil Bundesanteil
Plug-In-Hybrid 1.500 € (netto) bzw. 1.785 € (brutto) 1.500 € (brutto)
batterieelektrisches Fahrzeug 2.000 € (netto) bzw. 2.380 € (brutto) 2.000 € (brutto)
Brennstoffzellenfahrzeug 2.000 € (netto) bzw. 2.380 € (brutto) 2.000 € (brutto)

Detaillierte Informationen finden Sie auf der → Webseite des BAFA.

→ Elektronisches Antragsformular

KAUFPRÄMIE NRW FÜR KOMMUNEN

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf und das Leasing von Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klassen L6E, L7E, M1, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 t, die für den nicht-wirtschaftlichen Gebrauch in Kommunen bestimmt sind. Beim Leasing wird die Anzahlung für rein batterieelektrische Fahrzeuge bis zu 40% und bei Brennstoffzellenfahrzeugen bis zu 60% des Neuwagenpreises übernommen.
Die vollständigen Bestimmungen finden sich in der → Richtlinie „Emissionsarme Mobilität“.

Fahrzeugart max. Förderquote* max. Förderhöhe je Fahrzeug
Batterieelektrofahrzeug 40 % 30.000€
Brennstoffzellenfahrzeug 60 % 60.000€

* Relevant sind hier die Gesamtanschaffungskosten des Fahrzeuges, NICHT die Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug.

Anlage: Kämmerererklärung

→ Elektronisches Antragsformular


FÖRDERRICHTLINIE ELEKTROMOBILITÄT VOR ORT (INAKTIV)

Unternehmen, Kommunen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, die Fahrzeugzahlen und das Ladeinfrastrukturangebot im Sinne des weiteren Markthochlaufs der Elektromobilität zu erhöhen. Besondere Unterstützung erfahren dabei kommunale Flotten als auch Fahrzeuge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern die Kommune bestätigt, dass die Maßnahme Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.

  • Fördersäule Beschaffung:
    Gefördert wird die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur. Im Fokus des vergangenen Förderaufrufs standen kommunale Fahrzeugflotten und der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ebenso wie Elektrofahrzeuge im Taxigewerbe und in Car-Sharing-Flotten. (Zielgruppen: Kommunen, kommunale Unternehmen, private Unternehmen)

Die Einreichfrist des Förderaufrufs ist abgelaufen. Wir informieren an dieser Stelle über zukünftige Einreichfristen.

Bei Rückfragen stehen Ihnen bei der EnergieAgentur.NRW zur Verfügung:

Herr Dr. Bingchang Ni (Tel.: 0211/86642-296, Mail: ni@elektromobilitaet.nrw.de)

Herr Georg Grothues (Tel.: 0211/86642-292, Mail: grothues@elektromobilitaet.nrw.de).

Detaillierte Information finden Sie auf der Webseite der NOW.

Quelle: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/foerderprogramme/elektrofahrzeuge/#c10429

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