Hilfe für Unternehmen, Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständige

Es gibt einen erleichterten Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II. Und zwar auch dann, wenn Sie bereits Corona-Soforthilfe beantragt oder bezogen haben. Die Soforthilfe des Landes NRW (s. unten) wird weder als Ihr Einkommen noch als betriebliche Einnahme angerechnet.

 

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Wenden Sie sich also gerne an uns. Aber bleiben Sie zu Hause. Wir können für Sie bequem alles per E-Mail und telefonisch klären.

Bitte reichen Sie alle Anträge, Nachweise oder Anschreiben möglichst per E-Mail ein. Einzureichende Nachweise können Sie im PDF- oder JPEG-Format einsenden, also auch durch Einscannen oder per Foto mit ihrem Handy. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Dateien in guter und lesbarer Qualität versenden.

Um Ihr Anliegen schneller bearbeiten zu können, füllen Sie bitte die folgenden Antragsunterlagen aus und mailen (oder schicken) Sie diese an die Geschäftsstelle 5 des Jobcenters.

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