29.06.2014

Gericht schützt Marke „Tenax“ der Wuppertaler Happich GmbH

Wegen eines kleinen Schnellverschlusses, der schon vor 85 Jahren erfunden wurde, stritten die Happich GmbH und ein Wettbewerber aus Sprockhövel vor Gericht - mit dem besseren Ende für Happich.

Seit 1924 gibt es das Unternehmen Happich. Und seit 1929 gehört ein weltweit verbreiteter Schnellverschluss namens „Tenax“ als geschützte Marke fest zum Produktsortiment des Wuppertaler Traditionsunternehmens, das zu den führenden Ausstattern von Nutz- und Spezialfahrzeugen zählt.

Im Original nur aus Wuppertal: Der Schnellverschluss  "Tenax" der Happich GmbH.Im Original nur aus Wuppertal: Der Schnellverschluss „Tenax“ der Happich GmbH. ©Happich GmbH

Doch die geschützte Markenbezeichnung „Tenax“ für Schnellverschlüsse, die z.B. an LKW-Planen Verwendung findet, wurde in den letzten Jahren auch durch unautorisierte Händler und für Produktnachahmungen verwendet. Jetzt klagte Happich gegen die Firma Schaeffertec mit Sitz in unserer Nachbarstadt Sprockhövel und setzte sich durch.

Auf Anraten des Landgerichts Bochum verpflichtete sich die Schaeffertec GmbH, die Bezeichnung Tenax nicht mehr zu verwenden. Somit ist Happich alleiniger Inhaber der Rechte an der Marke „Tenax“. Nachdem jetzt auch die Aufbrauchfrist zum 31. März 2014 abgelaufen ist, steht fest: Wer Schnellverschlüsse namens „Tenax“ ohne Zustimmung von Happich vertreibt, verletzt die Markenrechte und riskiert empfindliche Strafen.

„Jetzt können unsere Kunden, die ein Befestigungselement namens Tenax kaufen, wieder sicher sein, auch die hohe Originalqualität aus unserem Hause zu erwerben“, so Marc Pelzer, geschäftsführender Gesellschafter der Happich GmbH.

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Quelle: Happich GmbH

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