Verwaltungsgericht lehnt Simons Antrag ab

Einstweilige Anordnung zurückgewiesen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 17.09.2012 be­schlossen, den Antrag des Stadtverordneten Bern­hard Simon auf Erlass einer einstweiligen Anord­nung gegen die CDU-Fraktion und ihren Vorsitzen­den Michael Müller zurückzuweisen. Gegenstand des Antrages war die Äußerung Müllers in einer Presseerklärung vom vergangenen Freitag, in der er zum Votum des Ehrenrates in der VIP-Karten-Affäre Stellung genommen hatte. In dieser Erklä­rung hieß es u.a. wörtlich:

„Ich begrüße den einstimmigen Beschluss des Eh­renrates, der festgestellt hat, dass die Entgegen­nahme und Nutzung einer WSV-VIP-Goldkarte ein unangemessenes Sachgeschenk im Sinne des Eh­renkodexes des Wuppertaler Stadtrates darstellt. In meiner Auffassung fühle ich mich bestätigt und halte nach wie vor an dem Beschluss der CDU-Ratsfraktion, Herrn Simon aufzufordern, sein Ratsmandat niederzulegen, fest.“

Darüber hinaus hält das Gericht nach Prüfung der Sach- und Rechtslage es für „nicht überwiegend wahrscheinlich, dass dem Antragsteller der mit dem Hauptantrag verfolgte Anspruch zusteht.“ Die Kos­ten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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