23.02.2026N. Bernhardt
Studie: Verhalten am Zebrastreifen nach StVO und Landrecht

Foto/Collage: N.-Bernhardt, unten: Schnappschüsse aus der ehem. Webcam Höhne. Meter für Meter rollt der Bus trotz (oder gerade wegen) am Zebrastreifen querenden Fußgänger auf den Überweg – entweder weil der Busfahrer das Bremspedal nicht findet oder eher um den Kühlerfiguren gegenüber auszudrücken: „Jetzt verschwinde.“
Das vorbildhafte Verhalten wartepflichtiger Fahrzeugführer am Zebrastreifen, amtlich „Fußgänger-Überweg“ oder FGÜ, gehört zu den Tugenden gegenseitiger Rücksicht im Verkehr.
Nach Straßenverkehrs-Ordnung sollte ein Fahrzeugführer sich einem FGÜ mit mäßiger Geschwindigkeit nähern, nach Fußgängern Umschau halten die möglicherweise den Überweg queren möchten, und nötigenfalls vor dem Überweg anhalten. Letzteres ist immanent, um den Fußgängern zu vermitteln, den Zebrastreifen sicher queren zu können. Man möchte ja nicht vom Bus überfahren werden.
Der typische Verkehrs-Rambo verhält nach Landrecht. Von denen schaffen es offenkundig sogar welche hinters Steuer eines Linienbusses: Rambo fährt damit auf den Zebrastreifen zu und hält nicht etwa davor an, sondern fährt langsam immer weiter, bis sich kein Fußgänger mehr vor den Bus traut. Auch wenn gerade Fußgänger den FGÜ kreuzen, bleibt man nicht etwa vor dem Zebrastreifen stehen, sondern erst unmittelbar vor dem „behindernden“ Fußgänger. Motto: Verzieh dich.
Daß diese kein bedauerlicher Einzelfall ist, konnte man bis vor wenigen Monaten live per Webcam miterleben.
Nächste Folge: Das Verhalten wartepflichtiger Fahrzeugführer beim Rechtsabbiegen.
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