02.09.2025N. Bernhardt
Staustelle Schloßbleiche: Beschilderung wieder mal „msdwgi“
Elberfeld. Wieder einmal haben offenbar Praktikanten für die Beschilderung der kommenden WSW-„Baustelle“ in der Schloßbleiche gesorgt und nach Prinzip „man sieht doch, was gemeint ist“ – vielleicht, irgendwie – zu Hause gleich die passenden „Zusatzzeichen“ gedruckt, die natürlich nachts nicht reflektieren. Das sieht dann folgendermaßen aus:

Foto 1: Irgendeine anonyme Umleitung (vorne) führt irgend wohin. Dahinter das Schild „Baustelle“ mit Tempo 30, das am Wochenende genau 180 Grad gedreht stand und damit für Radfahrer Richtung Bundesallee galt. Die suchten freilich umsonst nach einer „Baustelle“.

Foto 2: Schilderwald № 1: Statt spätestens an dieser Stelle auf einer großen Tafel groß mit Pfeilen, Sackgasse und „Schloßbleiche ab Bankstraße gesperrt“ hinzuweisen, was aber etwas Geld kosten würde, werden einfach irgendwelche unzusammenhängende Verkehrszeichen hingeknallt und mit dem sinnentleerten Heimdrucker-Zusatz „Zufahrt Bankstraße frei“ versehen. – Ähm, vielleicht kommt man dann doch irgendwie durch die Baustelle? Versuchen wir’s mal!

Foto 3: Ah, die Schloßbleiche ist westlich des Walls nun keine Einbahn mehr?! Zwar hat man hier dem ausfahrenden Verkehr schön ein „STOP“-Schild samt Haltlinie hingesetzt, nur leider vergessen dem Radverkehr ein Zeichen 301 „Vorfahrt“ hinzustellen. Der geht nämlich davon aus, daß hier „rechts vor links“ vorherrscht.

Foto 4: Auch an der Bismarcksteg (Wupperbrücke) rechts ein Haufen Schilder kurz hintereinander. Daß die Wupperbrücke gesperrt wird, wurde aber nicht kommuniziert.
Daß das absolute Haltverbot hier 100 Meter zu früh angeordnet wurde…

Foto 5: … und nebenbei „vergessen“ wurde, sicherheitshalber die schönen blauen Parkschilder auszukreuzen (Ausschnitt links), führt nämlich dazu, daß man sich nach Landrecht aussucht, was gelten soll: die ganze Reihe ist nämlich zugeparkt (Ausschnitt rechts).
Ja, theoretisch gilt nach StVO: temporäre Anordnungen gehen den dauerhaften vor. Da in diesem Orte das Landrecht so oft anstelle der StVO gilt, sollte man aber diese Kenntnis nicht beim durchschnittlichen Wuppertaler Führerscheininhaber voraussetzen.

Foto 6: Dann kann man sich nämlich auch dieses Chaos sparen: Haltverbot Ende „auch auf dem Seitenstreifen“, Parken nur mit Parkschein Ende, Haltverbot Anfang.
Zusammenfassung: Große Tafel mit Hinweis auf Sperrung und Verkehrsführung, analog Zum Hinweis auf die Fußgängerzone Friedrichstraße. Blaue „Parken“-Schilder auskreuzen.
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Foto 3: Wäre der Wall eine normale Zwei-Richtungs-Straße, wär ein Vorfahrtsschild an der Einmündung Schlossbleiche selbstverständlich. Jetzt sind auf dem Wall „nur“ Radfahrer im Gegenverkehr unterwegs, und schon kriegt die Fahrradstadt das nicht mehr auf die Kette.
Das passiert immer wieder und ist nach 12 Jahren Erfahrung mit Einbahnstraßenfreigaben in Wuppertal sicher kein Versehen mehr, sondern bestenfalls Wurstigkeit.