Seehofer degradiert das Bundesinnenminsterium zur Wahlkampfzentrale der CSU

Helge Lindh, MdB, kommentiert als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Deutschen Bundestages einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministers Horst Seehofer zum Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge:

„Horst Seehofer degradiert das Bundesinnenminsterium aktuell zur Wahlkampfzentrale der CSU. Die Einigung zum Familiennachzug im Koalitionsvertrag war für die SPD ein schmerzhafter Kompromiss. Wir werden keine Regelungen mittragen, die über das Vereinbarte hinausgehen.

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Der Familiennachzug wird von der CSU zur eigenen Profilschärfung instrumentalisiert.

Da weder die Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze noch die Aussetzung des Familiennachzugs von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention mit der SPD und der Union umzusetzen waren, stürzt sich die CSU auf die ihr einzig verbliebene Stellschraube: Die Begrenzung des Familiennachzugs von subsidiären Schutzberechtigten. Das ist reine Symbolpolitik getrieben von der Angst, weitere Wähler an die AfD zu verlieren.

Eine Partei, die behauptet, Familien in den Vordergrund ihrer Politik zu stellen, will Schutzsuchenden dauerhaft die Perspektive auf ein Zusammenleben mit ihren Kindern und Eltern verwehren. Damit verrät die CSU die Werte, für die sie vorgibt, einzustehen. Und das alles, um der AfD im Herbst bei den Landtagswahlen in Bayern ein paar Stimmen abzuringen.

„Familien sind der kostbarste Schatz unserer Gesellschaft“ schreibt die CSU auf ihrer Homepage. Dieser Ausspruch gilt offensichtlich nicht, wenn es um Menschen aus islamischen Ländern geht.

Bundesjustizminister Heiko Maas hat zudem völlig zurecht drauf hingewiesen, dass noch einige wichtige technische und logistische Fragen zu klären seien, die mit der Kontingentierung auf 1000 Personen pro Monat verbundenen sind. Die SPD wird einer entsprechenden Regelung aus dem Bundesinnenministerium nur dann zustimmen, wenn diese auch praktikabel ist. Es muss klar und einheitlich geregelt werden, wer, wo und nach welchen Kriterien die Entscheidung darüber trifft, welche Familien in Deutschland zusammengeführt werden können. Was passiert, wenn das Kontingent von 1000 nachzuholenden Personen pro Monat nicht voll ausgeschöpft wird? Wird es auf den nächsten Monat angerechnet? Im Koalitionsvertrag wurde darüber hinaus vereinbart, dass in Härtefällen jenseits des beschlossenen Kontingents Familienangehörige nachgeholt werden können. Wie soll diese Härtefall-Regelung konkret ausgestaltet werden?

All diese Unklarheiten gilt es im Gesetzestext auszuräumen. Darauf sollte sich der Bundesinnenminister konzentrieren, statt Wahlkampfinszenierung auf Kosten schutzsuchender Familien zu betreiben.“

 

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