Manfred Zöllmer fordert Erhalt der Gewerbesteuer – Kommunaler Zuschlag zur Einkommenssteuer fördert falschen Steuerwettstreit

Finanzminister Schäuble hat am Wochenende vorgeschlagen, dass die Kommunen zur Verbesserung ihrer Finanzen Zuschläge zur Einkommenssteuer festlegen können. Diesen Vorschlag lehnt Manfred Zöllmer ab.

„Ich fordere, dass die Gewerbesteuer in ihrer jetzigen Form vollständig erhalten bleiben muss. Noch besser wäre es, die Bemessungsgrundlage zu verbreitern und die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftssteuer auszubauen.
Den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, in gewissem Rahmen eigene Zuschläge zur Einkommenssteuer erheben zu können, lehne ich ab. Das würde die Kommunen spalten und zu einem Wettbewerb der Kommunen um Besserverdienende führen. Kommunen, die sich wie Wuppertal im Strukturwandel befinden, hätten das Nachsehen“, meldet sich der Abgeordnete Manfred Zöllmer zu Wort.

Bundesfinanzminister Schäuble hatte am Wochenende im Vorgriff auf mögliche Ergebnisse der Reformkommission erklärt, dass er die Gewerbesteuer erhalten und den Kommunen das Recht einräumen möchte, Zuschläge zur Einkommenssteuer zu erheben. Diese Aussagen des Bundesfinanzministers wurden binnen 24 Stunden in der Regierungskoalition in Berlin, insbesondere seitens der FDP, scharf kritisiert.

„Derartige Pläne sind ein Schlag ins Gesicht der Kommunen und auch für Wuppertal. Am letzten Donnerstag hat die Kämmerei die Gewerbesteuerprognose für 2010 veröffentlicht, wonach eine Verbesserung der Gewerbesteuer von 20 Mio. Euro zu erwarten ist. Das zeigt, dass die Gewerbesteuer zwar durchaus konjunkturabhängig ist, aber starke Basis der kommunalen Einnahmen darstellt“, so Manfred Zöllmer weiter.

Die Sicherung der kommunalen Einnahmen alleine reicht allerdings nicht aus, um insbesondere Kommunen, die sich im Strukturwandel befinden, eine finanzielle Perspektive zu geben. „Wir brauchen vom Bund zusätzlich eine kräftige Entlastung bei den Sozialausgaben“, sagt Zöllmer „weil diese Ausgaben die Kommunen mit am meisten belasten und finanziell unflexibel machen.“

Nicht ohne Grund hat der Landtag NW erst letzten Dienstag eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 50% an den Kosten der Unterkunft, der Grundsicherung im Alter oder bei der Eingliederungshilfe bei Behinderung gefordert.

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