25.06.2026N. Bernhardt
Löst die Stadt endlich ihren beschissenen „Privatparkplatz“ am Willy-Brandt-Platz auf?
Foto 1: ©N.Bernhardt Seit Monaten, wenn nicht Jahren parken auf der Rückseite des Elberfelder Rathauses immer wieder Kraftfahrzeuge in der Fußgängerzone und ziehen so vorbildlich anderes Ungeziefer in Blechschachteln an, die sich dazugesellen. Da dies regelmäßig und unabhängig erlaubter „Ladezeiten“ geschieht, keimt da ein Verdacht auf, dieser Dauerzustand könne in einer funktionierenden Verwaltung eigentlich nur durch Absprachen beispielsweise involvierter Ableitungsteilern zustandekommen. Aber das ist im sauberen Wuppertal ja absolut abwegig.
„Funktionierende Verwaltung“ hieße, in der Fußgängerzone abgestellte Fahrzeuge aus Gründen der negativen Vorbildwirkung schnellstmöglich abschleppen zu lassen. Nicht aber in Wuppertal, wo man dann Anregungen, diese illegalen „Parkplätze“ wirksam und dauerhaft zu beseitigen, dann nach Entfernung eines rechtlich informellen Schilder „Privatparkplatz“ ohne Beteiligung der zuständigen politischen Gremien für „erledigt“ erklärt. Am illegalen Zustand des Dauerparkens in der Fußgängerzone ändert sich selbstverfreilich überhaupt nix.
Aber es paßt ins Bild. In der Vergangenheit war Amt 302 nicht verlegen darum zu argumentieren, auf bestimmten Gehwegen wie gegenüber Bankstraße 4 oder Kipdorf vorm Rex dürfe geparkt werden, weil dies „Privatgrundstück“ sei. Dem Straßenverkehrsrecht ist es scheißegal, wem ein Grundstück gehört, solange dieses als öffentliche Verkehrsfläche genutzt wird.*) Einem Stück Gehweg sieht man nämlich nicht an, ob nun dieser oder jener Teil einer Privatperson gehört oder der öffentlichen Hand.
In ähnlicher Manier scheißt die Stadt auf ihre Kontrollpflichten bei der Absicherung von Baustellen. Die Vorschriften wie RSA sprechen hier von Absturzsicherung, Mindestbreite zwei oder drei Meter in der Fußgängerzone, und eine ordentliche Beleuchtung und Tastfelder für Blinde. Die Stadt Wuppertal spricht gerne von Verletzung elterlicher Aufsichtspflichten, wenn ein Kind aufgrund unzureichender Absicherung in die Baugrube fällt. Die bescheuerten Fußgängerbrücken sind auch wieder ein Arschtritt an alle mit Kinderwagen oder im Rollstuhl.
Es ist schwer vermittelbar, wenn sich Verkehrsteilnehmer an Gesetze und die Straßenverkehrs-Ordnung halten sollen, die Stadt Wuppertal ihre eigenen Pflichten aufs äußerste vernachlässigt.
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*) öffentliche Verkehrsfläche: jede Verkehrsfläche, die jedermann zur Benutzung offensteht, unabhängig von Größe oder Ausbaugrad der Fläche.
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