Kinderbildungsgesetz (Kibiz) muss überarbeitet werden

"Dieses war eine Aufgabe der alten Landesregierung und ist jetzt die Aufgabe der schwarz-gelben Landesregierung. Bleibt zu hoffen, dass seitens des Landes bald Bewegung in das Thema kommt."

„Die Brückenfinanzierung von 533.000 Euro für die Diakonie wurde notwendig, um dem KiTa-Träger das wirtschaftliche Überleben zu sichern“, so Renate Warnecke, Vorsitzende des Jugend-hilfeausschusses, „Allerdings muss allen Beteiligten klar sein, dass es auch genau das ist: eine einmalige städtische Sonderzahlung – danach muss das Land für eine auskömmliche Finanzierung bei den freien Trägern sorgen“.

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„Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 hat deutlich gemacht, dass die Diakonie ohne diese Sonderzahlung unmittelbar vor der Insolvenz steht. Dies gilt es zu verhindern, denn damit wären rund 1150 Kindergartenplätze gefährdet und das können wir uns erst recht nicht leisten“, so Heiko Meins weiter, Mitglied im Jugendhilfeausschuss.

„Schon mit dem Beschluss zur Übernahme der Trägeranteile für neu geschaffene Betreuungsplätze Ende letzten Jahres haben wir als Kommune deutlich gemacht, wie wichtig uns die Arbeit der freien Träger ist. Doch was wir wirklich brauchen, ist eine grundsätzliche Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz). Dieses war eine Aufgabe der alten Landesregierung und ist jetzt die Aufgabe der schwarz-gelben Landesregierung. Bleibt zu hoffen, dass seitens des Landes bald Bewegung in das Thema kommt“, so Renate Warnecke abschließend.

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