24.02.2026N. Bernhardt
Freefloating: Leihscooter, freidrehend, freistehend und -liegend

Foto/Collage: N.Bernhardt.Eine Auswahl der ordnungswidrig auf der Nordbahntrasse stehenden oder liegenden Leihscooter zwischen Bahnhof Mirke und Wichlinghausen vom 23. Februar. Diese Sammlung beinhaltet keine Scooter, die an den Abstellbügeln stehen.
Allen bisher hilflosen Bemühungen funktioniert „Freefloating“ bei Leihscootern in Wuppertal immer noch nach dem Motto: Stell die Kiste gerade da ab, wo du Bock zu hast. Natürlich werden behinder(n)t abgestellte Leihscooter wie auf der Nordbahntrasse auch nicht unverzüglich vom Anbieter eingesammelt – sonst ständen die vom Autor erfaßten rund ein dutzend E-Scooter auch nicht Stunden später fast durchgehend an derselben Stelle.
Sämtliche der oben abgestellten Leihscooter verstoßen entweder gegen Ziffer 1 (Ort der Sondernutzung) oder Ziffer 4.2 (freizuhaltende Bereiche9:
1. Ort der Sondernutzung:
Folgende Bereiche sind von der Genehmigung ausgeschlossen. In diesen ist weder das Bereitstellen der E-Scooter und – Fahrräder noch Beginn und Beendigung des Mietvorgangs gestattet:
• Park-und Grünanlagen
• Fußgängerzonen
• Wald-, Natur-und Landschaftsschutzgebiete
• Spielplätze
• Friedhöfe
• Brücken
• Unbefestigte Wupperuferflächen
• Verkehrsbegleitgrün (z. B: Mittelstreifen, Baumscheiben, Grünflächen im Straßenraum)
4.2 Von abgestellten E-Scootern und -Fahrrädern jederzeit freigehalten werden müssen:
• Radwege, Rad- und Fußtrassen, Gehwege, mit einer Breite von weniger als 2,0 m
Da in der Sondernutzungserlaubnis außer dem Entzug derselben (als letztes Mittel) immer noch keine Vertragsstrafen festgelegt sind, ist davon auszugehen, daß alles so bleiben soll wie es ist.
Siehe dazu auch:
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