24.09.2026N. Bernhardt
Fahrradstraßen-Schutzstreifen – eine supersichere Sache!

In einer Fahrradstraße gilt theoretisch Tempo 30 und man darf als Radfahrer grundsätzlich nebeneinander fahren. Zumindest wenn diese Regeln alle Verkehrsteilnehmer wüßten, weil der Gesetzgeber gefühlt alle halbes Jahr uns mit neuen Verkehrszeichen beschenkt und etliche davon von der Allgemeinheit schlicht unbemerkt bleiben.
Hinzukommen auch schlicht unrichtige Behauptungen, zum wenn die Stadt zu jeder neuen Fahrradstraße ihren komischen Banner rausholt auf dem verkündet wird, Radfahrer hätten auf einer Fahrradstraße Vorrang. Das ist per se falsch, denn das Verkehrszeichen 244.1 „Fahrradstraße“ gibt keine konkreten Vorfahrtsregeln vor, es bleibt beim Standard-„rechts vor links“.
Und so ist auch der Rutenbecker Weg als „Fahrradstraße“ Kokolores, weil hier tagsüber wesentlich mehr gewerblicher LKW-Verkehr vorherrscht als Radverkehr – von wegen „eine Fahrradstraße soll den Radverkehr bündeln“. Am einen Ende gibt es lediglich Anschluß zum Freizeitweg nach Müngsten als „gemeinsamer Geh- und Radweg“, zum anderen Ende am Sonnborner Ufer gibt es überhaupt keine Radinfrastruktur bzw. Radnetzanbindung. Da könnte man gleich die Industriestraße und den Deutschen Ring als „Fahrradstraße“ ausweisen und hätte wahrscheinlich mehr Radfahrer.
Und so bleibt den Radfahrern am Rutenbecker Weg, wenn LKW überholen oder entgegenkommen, nichts anderes übrig, als den „Restflächenschutzstreifen“ zu benutzen, siehe Titelbild. Tempo 30 ist dort ohnehin Wunschdenken, denn die Blitzer haben immer woanders was zu tun.
Wieder eine „Fahrradstraße“ für Tonne, die faktisch alles anderes, bloß keine „Straße für Radfahrer“ ist, wo die unter sich sind und sich sicher fühlen können.
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