Das neue Gesetz für Musterverfahren tritt in Kraft.

Wichtige Nachricht für alle getäuschten VW-Diesel-Käufer/innen in Wuppertal: Ab heute, Donnerstag, den 1. November, tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen VW geführt.

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Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht den Konzernen gegenüber stehen und das Prozessrisiko tragen müssen. Ab dem 1. November 2018 können Verbraucherschutzverbände in einem Musterverfahren alle tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalte feststellen lassen, die für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche relevant sind. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird in Kooperation mit dem ADAC morgen gleich auch die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen einreichen. Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer/innen über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen können, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um Fahrverbote zu vermeiden.

Zuletzt ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstanden, dass die Bundesregierung bei der Lösung der Diesel-Problematik bereit ist, immer neue Auswege zugunsten der Automobilhersteller zu gehen. Das mag auf Teile der Bundesregierung tatsächlich zutreffen: nicht jedoch auf die SPD. Wir drängen darauf, dass die Automobilhersteller endlich zur technischen Nachrüstung oder zum Fahrzeugtausch ohne Belastung der Fahrerinnen und Fahrer verpflichtet werden. Der Druck auf die Automobilindustrie darf nicht nachlassen. Falls sich die Autokonzerne weigern, endlich im Sinne der Fahrzeugbesitzer/innen zu agieren, müssen wir weitere Schritte einleiten. Eine Möglichkeit wären die von der SPD ins Spiel gebrachten Bußgelder.

Wuppertal gehört neben Essen, Düsseldorf und Bochum zu den von Stickoxid-Grenzüberschreitungen betroffenen und damit von Fahrverboten bedrohten Städten in NRW. Ich werde mich in Berlin für die Rechte der Wuppertalerinnen und Wuppertaler einsetzen. Dazu gehört neben dem Rechtsanspruch auf kostenlose Nachrüstung der erworbenen Fahrzeuge auch das Recht auf saubere Luft!

Quelle: Helge Lindh

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