CDU-Fraktion hält an Zielen des Haushaltssanierungsplans fest

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Infrastrukturförderabgabe

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden, dass die Infrastrukturförderabgabe (Bettensteuer) in ihrer jetzigen Form in Wuppertal offensichtlich nicht eingeführt werden kann.

„Die CDU-Fraktion sieht das Inkrafttreten der Infrastrukturförderabgabe in Wuppertal zum jetzigen Zeitpunkt gefährdet. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes haben wir zur Kenntnis genommen, werden aber für eine abschließende Beurteilung die Begründung abwarten. Grundsätzlich halten wir an der Einführung der Infrastrukturförderabgabe fest. Wir gehen davon aus, dass der Haushaltssanierungsplan von der Verwaltung mit realistischen Zahlen aufgestellt wurde. Die CDU-Fraktion wird im Rahmen der politischen Diskussion mit ihrem Kooperationspartner weiterhin die entsprechenden Entscheidungen treffen, damit die Ziele des Haushaltssanierungsplans erreicht werden und Wuppertal ab 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen kann“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Müller.

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