B 228/Siegfriedstraße: Radfahrer müssen unbedingt von Rechtsabbiegern überfahren werden.

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Wieder liegt ein Radler am Fahrbahnrand,
weil man es unbedingt notwendig fand,
Radweg und Abbiegespur so dämlich anzulegen, daß sich beide beißen.
Und damit den Rechtsabbiegern die Radler vor den Kühler zu schmeißen.

Kein normaler Mensch würde eine Rechtsabbiegerspur links der Geradeausspur platzieren, weil dann beide Fahrspuren kreuzen und dies eine Verkehrsgefährdung darstellt. – Beim Radverkehr scheint diese hirnrissige Anordnung hingegen Pflicht.

Dabei hört der Radstreifen an der Bushaltestelle neben der Schwebebahnstation Zoo/Stadion plötzlich auf, nur um kurz vor der Kreuzung benutzungspflichtig neu zu beginnen und am rechten Fahrbahnrand über die Kreuzung geführt zu werden. Der Radverkehr „darf“ sich also an der Haltestelle zunächst in den fließenden Verkehr einfädeln, aber dank Benutzungspflicht des dahinterliegenden Radstreifens nicht auf die sichere Geradeausspur einordnen.

Diese Kreuzung unterhalb der Sonnborner Eisenbahnbrücke war früher ein beliebtes Fotomotiv wegen des Zusammentreffen von Eisenbahn, Schwebebahn und Straßenbahn. In den letzten Jahren ist diese Katastrophenkreuzung wegen zahlreicher Ausweich- und Notbremsmanöver Dauergast in den Youtube-Dashcam-Kanälen..

Ein paar Beispiele sind auch als Minibild im Titelfoto abgebildet.

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Das Bußgeld kricht – wenn überhaupt jemand eine Owi anzeigt – der Staat, nicht der Radfahrer, der für seine Gesundheit lieber bremst. Immer und immer wieder. Bis es irgendwann mal knallt. Das ist nicht „Vision Zero“.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Der Staat sind wir alle. Und an der Siegfriedstraße hätte er eine sinnvolle Einnahmequelle.

  2. Susanne Zweig sagt:

    An der Anordnung des Radfahrstreifen ist weder etwas falsch noch ungewöhnlich, geschweige denn dämlich.
    Wer abbiegt, muss auf geradeaus fahrende Radfahrer achten. Das gilt an allen Einmündungen bei Bürgersteigradwegen, Radfahrstreifen und Busspuren und sollte keinem Autofahrer jemals abgewöhnt werden.

    1. N. Bernhardt sagt:

      Der Radweg endet an der Bushaltestelle. Damit verbunden ist die Pflicht des Radfahrers, sich gefälligst selbstständig und eigenverantwortlich – sprich: auf eigenes Risiko – in den laufenden Verkehr einzufädeln. Als solcher hätte ich dann die Wahl, mich entsprechend meiner Fahrtrichtgung auf die jeweilige Fahrspur geradeaus oder zum Abbiegen einzuordnen. Dann drängelt vielleicht noch jemand von hinten, aber ich kreuze weder Abbieger, noch muß ich Russisch Roulette spielen, ob er mich nun gesehen hat oder nicht, oder ob er tatsächlich anhält oder nicht.

      Aber nein, dann kommt die Stadt Wuppertal, Amt 104, und beginnt vor der Ampel einen neuen Radweg mit blauem Lolli und führt mich als Radfahrer dann verpflichtend auf einem Radweg, den die Rechtsabbieger kreuzen (müssen). Und von dem bekannt ist, daß hier viele Autofahrer abbiegen, und etliche damit Probleme haben, auf Radverkehr „von hinten“ zu achten, selbst wenn man diesen gerade noch überholt hat – siehe Titelbild.

      Das ist selten dämlich weil verkehrsgefährdend.

      Dann kann ich den Radweg über die Kreuzung gleich weglassen und habe damit genug Platz für einen anständigen Radfahrstreifen in der Gegenrichtung, denn dort reicht es plötzlich wieder nur für einen „Schutzstreifen“.

      1. Susanne Zweig sagt:

        Der Radfahrstreifen geht (bis auf ein paar Haltestellen-Lücken) vom Sonnborner Ufer gut erkennbar durch bis zum Robert-Daum-Platz. Einmündungen gibt es zwischendurch reichlich. Die Siegfriedstraße ist nur eine davon, und der Radweg verläuft dort rechts von der Abbiegespur, seit ich Rad fahren kann.
        Dass manche Autofahrer beim Abbiegen vergessen, dass sie gerade ein Fahrrad überholen, ist allein deren Problem und (bei Gefährdung) mit 140 €, 1 Punkt und 1 Monat führerscheinfrei angemessen bezahlt.

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