28.06.2026

Mit Zahlen zur politischen Entscheidung?

Warum der Befreiungsantrag mehr Fragen aufwirft als beantwortet.

Vier geschützte Linden sollen am Boettingerweg gefällt werden. Begründet wird dies mit einem „überwiegenden öffentlichen Interesse“ nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz. Die Entscheidung hierüber soll künftig nicht mehr der Naturschutzbeirat, sondern die Politik treffen.

Doch gerade dann stellt sich eine entscheidende Frage:

**Erhalten die politischen Entscheidungsträger überhaupt die Informationen, die sie für eine sachgerechte Entscheidung benötigen?**

### Zahlen ohne Gesamtkontext

Der Befreiungsantrag arbeitet mit eindrucksvollen Zahlen.

662.000 Besucherinnen und Besucher der Hängebrücke im fünften Betriebsjahr.

450 bis 500 Stellplätze im neuen Parkhaus.

6.000 Zoobesucher an Spitzentagen.

140 bestehende Stellplätze.

Jede einzelne Zahl mag für sich genommen zutreffen oder aus einer Prognose stammen. Das eigentliche Problem liegt jedoch woanders:

**Es fehlt die kumulative Betrachtung.**

Der Antrag beantwortet nicht die entscheidende Frage, wie sich diese verschiedenen Nutzungen gegenseitig beeinflussen.

Denn das geplante Parkhaus soll gleichzeitig

* den Zoo entlasten,
* Besucher der Hängebrücke aufnehmen,
* die Seilbahn bedienen,
* den Parkdruck im Zooviertel mindern,
* Stellplätze für die Technische Akademie bereitstellen
* und zusätzlich Veranstaltungen im Stadion berücksichtigen.

Die Vorlage enthält jedoch keine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung dieser Nutzungen.

Gerade bei einer Prognose von mehr als 660.000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr stellt sich zwangsläufig die Frage:

**Wie viele dieser Menschen reisen mit dem Auto an?**

**Wie viele Stellplätze werden dadurch zusätzlich benötigt?**

**Wie wirkt sich dies gleichzeitig auf Zoo, Stadion, Anwohner und bestehende Verkehrsströme aus?**

Diese Fragen bleiben unbeantwortet.

### Entlastung – oder zusätzlicher Verkehr?

Besonders bemerkenswert ist die Argumentation zum Parkhaus.

Dieses wird als Maßnahme zur Entlastung des Zooviertels dargestellt.

Gleichzeitig entsteht der überwiegende Teil des zusätzlichen Verkehrs jedoch erst durch das geplante Projekt selbst.

Ohne Hängebrücke.

Ohne Seilbahn.

Ohne die touristische Attraktion.

Ohne die prognostizierten 662.000 Besucher jährlich.

Das Parkhaus beseitigt somit nicht nur einen bestehenden Parkdruck.

Es soll zugleich den zusätzlichen Stellplatzbedarf aufnehmen, den das Vorhaben selbst erzeugt.

Ob unter dem Strich tatsächlich eine Entlastung oder vielmehr eine Verlagerung beziehungsweise sogar eine Zunahme des Verkehrs entsteht, lässt sich anhand der vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehen.

### Das entscheidende Dokument bleibt unter Verschluss…. also nicht nur das eine sondern auch das zur Alternativprüfungen soll erst später zugänglich gemacht werden. Wer notwendige Informationen vorenthält will wohl eher kein transparentes Verfahren sondern einen positiven Beschluss erzielen. Es gefährdet allerdings auch die Demokratischen Möglichkeiten im Politischen Diskurs zu gehen. 

Der Antrag stützt sich ausdrücklich auf eine Besucher- und Stellplatzprognose eines externen Gutachterbüros.

Genau dieses Gutachten bildet offenbar einen wesentlichen Baustein für die Begründung des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Öffentlich zugänglich ist es bislang jedoch nicht.

Damit können weder Bürgerinnen und Bürger noch unabhängige Fachleute nachvollziehen,

* welche Annahmen der Prognose zugrunde liegen,
* welche Szenarien untersucht wurden,
* welche Unsicherheiten bestehen,
* oder ob auch ungünstigere Entwicklungen berücksichtigt wurden.

Transparenz sieht anders aus.

### Wer prüft hier eigentlich wen?

Besonders bemerkenswert erscheint zudem die Rollenverteilung.

Der Befreiungsantrag stammt aus der Stadtverwaltung. Gleichzeitig bereitet dieselbe Verwaltung die politischen Beschlüsse vor und vertritt die Planung.

Rechtlich ist die Verwaltung selbstverständlich verpflichtet, Anträge anhand der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen und den politischen Gremien eine fachliche Entscheidungsvorlage zu unterbreiten. Gerade deshalb darf erwartet werden, dass diese Vorlagen die für die Entscheidung wesentlichen Tatsachen vollständig und ausgewogen darstellen.

Gerade bei einer naturschutzrechtlichen Befreiung, die einen Eingriff in gesetzlich geschützte Alleebäume rechtfertigen soll, wäre eine besonders transparente Darstellung der tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen zu erwarten.

### Das Gesamtprojekt bleibt unvollständig

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt.

Die Seilbahn und das Parkhaus sollen nach bisherigem Planungsstand nicht von der Stadt selbst betrieben werden, sondern durch private Investoren beziehungsweise Betreiber realisiert werden.

Nach bisherigem Kenntnisstand sind diese Investoren und Betreiber jedoch noch nicht gefunden.

Dennoch werden bereits heute Besucherzahlen, Verkehrsströme und wirtschaftliche Effekte prognostiziert, die als Begründung für irreversible Eingriffe in den Naturhaushalt dienen sollen.

Ob und in welcher Form das Gesamtprojekt später tatsächlich umgesetzt wird, hängt damit nicht allein von politischen Beschlüssen ab, sondern auch von wirtschaftlichen Entscheidungen Dritter.

### Eine Entscheidung braucht mehr als große Zahlen

Große Besucherzahlen beeindrucken.

Große Investitionssummen ebenfalls.

Doch eine rechtmäßige Entscheidung über die Fällung geschützter Alleebäume kann nicht allein auf einzelnen Prognosewerten beruhen.

Erforderlich ist eine nachvollziehbare Gesamtbetrachtung aller Wechselwirkungen:

* Verkehr,
* Stellplätze,
* Besucherströme,
* Umweltfolgen,
* Klimawirkungen,
* Alternativen,
* und die Frage, ob das behauptete überwiegende öffentliche Interesse tatsächlich über den Interessen des gesetzlichen Alleenschutzes steht.

Solange zentrale Gutachten nicht öffentlich zugänglich sind und eine nachvollziehbare Gesamtschau der Auswirkungen fehlt, bleibt offen, ob Politik und Öffentlichkeit tatsächlich auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage entscheiden können – oder ob sie sich im Wesentlichen auf ausgewählte Kennzahlen verlassen müssen.

Aktuelle Stellenangebote:

 

Wenn ich im Ausschuss für Umwelt entscheiden müsste würde ich den Antrag auf Vertagung stellen mit der bitte die Notwendigen Unterlagen für eine Entscheidung zur Verfügung zu stellen. Da ich da allerdings nicht sitze wird das wohl eher nicht passieren. 

 

SessionNet | Fällung von vier geschützten Alleebäumen (Linden) am Boettingerweg – Antrag auf Befreiung gemäß § 67 BNatSchG

Anmelden

Aktuelle Stellenangebote:

Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert