24.06.2026Uli Schmidt
4 Linden für eine Seilbahn? BUGA
BUGA-Seilbahn: Warum ich Einzelbefreiungen, geheime Präsentationen und fehlende Gesamtprüfungen kritisiere
Für die geplante BUGA-Seilbahn in Wuppertal sollen vier geschützte Linden am Boettinger Weg fallen. Ich erlebe: Es wird in Etappen entschieden, zentrale Unterlagen bleiben unter Verschluss, und eine echte Gesamtprüfung fehlt. So kann niemand seriös abwägen, ob wirklich ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ vorliegt. Welches zwingen vorgeschrieben wäre um ein Befreiungsantrag zustimmen zu können.
Ich habe mich in die Planungen zur BUGA-Seilbahn (B-Plan 1257) eingelesen und zahlreiche Unterlagen gesichtet. Der Naturschutzbeirat hat am 3. Juni 2026 die Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Fällung von vier geschützten Alleebäumen erneut abgelehnt und auf den strengen Alleenschutz des § 41 LNatSchG NRW verwiesen. Gleichzeitig befürwortete die Bezirksvertretung Elberfeld-West am 17. Juni mehrheitlich, den Befreiungsweg wegen „überwiegenden öffentlichen Interesses“ zu gehen. Für den Umweltausschuss liegt eine Beschlussvorlage vor, die den Widerspruch des Beirats zurückweisen will.
Was mir dabei aufstößt: Im Ratsinformationssystem (RIS) für die nächste Sitzung des Umweltausschusses und für die BV Elberfeld-West wird zwar auf eine Alternativenprüfung Bezug genommen, aber die eigentlichen Dokumente stehen den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern öffentlich nicht zur Verfügung. Wer nachvollziehen möchte, welche Standorte, Trassen, Parkflächen und ÖPNV-Varianten wirklich geprüft wurden und wie gewichtet, kann das schlicht nicht tun. So fehlt die Grundlage für eine informierte, transparente Abwägung.
Hinzu kommt die Vorgehensweise bei den Eingriffen in den Baumbestand. Offiziell geht es jetzt „nur“ um vier Linden. Doch entlang der Seilbahntrasse im Landschaftsschutzgebiet werden voraussichtlich weitere Bäume fallen müssen — für Masten, Trasse, Baustelleneinrichtungen. Eine isolierte Betrachtung der ersten vier Bäume greift zu kurz. Rechtlich und sachlich ist eine Gesamtbetrachtung der kumulativen Eingriffe geboten, bevor Einzelbefreiungen erteilt werden. Alles andere ist eine Salamitaktik: erst ein Testballon, dann der Rest.
Auch das Argument der Barrierefreiheit überzeugt mich in dieser Form nicht. Wer den Zoo wirklich barriereärmer machen will, muss die Mobilität innerhalb des Zoos verbessern — zum Beispiel mit elektrogestützten Shuttle- oder Safarifahrzeugen für Menschen mit Einschränkungen. Eine externe Seilbahn löst dieses Problem nicht. Gesunden Besucherinnen und Besuchern darf man die vorhandene Topografie grundsätzlich zumuten; Barrierefreiheit heißt, Hindernisse für diejenigen abzubauen, die Unterstützung brauchen. Den meisten könnte im übrigen auch zugemutet werden mit den ÖPNV in den Zoo zu fahren gerne mit einen echt günstigen Kombiticket. Wer Tourismus fördern will sollte doch auch unsere Schwebebahn mit vermarkten wollen oder schämen wir uns etwa für diese?
Zentral ist außerdem die Frage des öffentlichen Interesses. Nach bisherigem Stand ist die Seilbahn kein originärer Bestandteil der BUGA und soll „fremdfinanziert“ werden. Ein Betreiber oder Investor ist — entgegen den Zeitplänen — bislang nicht benannt. Wenn Finanzierung und Betrieb ungeklärt sind, dann ist die Berufung auf ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ schwach belegt. Das riecht eher nach privatwirtschaftlichen Interessen mit öffentlichen Nebenwirkungen als nach einem gesamtstädtischen Nutzen. Nun gerade in der Politik sind besonders viele Menschen vorhanden die auch Profilierungsgründen auch die BUGA gut finden. Selbst die Grünen die ja ansonsten regelmäßig Bäume angeblich so wichtig finden sind Bestandsbäume egal … wenn dann irgendwann vielleicht mal ein Bändchen mit Selfi durchgeschnitten werden kann.
Besonders irritiert mich die Rolle der Unteren Naturschutzbehörde. Ausgerechnet eine Behörde, die dem Naturschutz verpflichtet ist, verweigert Umweltinformationen zur BUGA mit Verweis auf „interne Konzepte“ und fehlende Freigaben und hält Präsentationen zurück, die maßgebliche Argumente und Höhendaten enthalten. Statt den gesetzlichen Transparenzpflichten für Umweltinformationen gerecht zu werden, werden Hürden aufgebaut. So wird ein geregelter, informierter Diskurs verhindert.
Ich erwarte deshalb:
eine vollständige, nachvollziehbare Veröffentlichung der Alternativenprüfung und der zugehörigen Präsentationen — notfalls mit eng begründeten Schwärzungen, aber nicht im Paket „geheim“;
eine echte Gesamtprüfung aller Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet, inklusive Summenwirkung, bevor einzelne Befreiungen entschieden werden;
belastbare Nachweise für ein tatsächlich überwiegendes öffentliches Interesse — inklusive Betreiber-, Finanzierungs- und Dauerbetriebsperspektive über 2032 hinaus;
ein schlüssiges Barrierefreiheitskonzept im Zoo selbst, das Menschen mit Einschränkungen konkret hilft, statt bloß auf eine Seilbahn zu verweisen.
Solange diese Punkte offen sind, kann ich die Fällung der ersten vier Linden nicht als „unvermeidbar“ akzeptieren. Ich will Transparenz statt Salamitaktik, Gesamtbetrachtung statt Stückwerk und echten Naturschutz statt Schönreden.
O-Ton, der die Informationszurückhaltung dokumentiert „Die Powerpoint-Präsentation wird für die Öffentlichkeit nicht freigegeben; die Informationen … wurden im Antrag auf Befreiung … eingearbeitet und der Arbeitsgruppe … zur Verfügung gestellt.“ (i. A. Heike Obenlüneschloß, Ressort Umweltschutz)
Infokasten: Wichtige Daten
16.04.2026 und 03.06.2026: Naturschutzbeirat lehnt Befreiung mehrheitlich ab.
08.06.2026: Beschlussvorlage empfiehlt, den Widerspruch des Beirats zurückzuweisen.
17.06.2026: BV Elberfeld-West befürwortet mehrheitlich den Befreiungsweg.
Nächste Entscheidung: Umweltausschuss; RIS verweist auf Alternativenprüfung, legt sie aber nicht offen.
BUGA Seilbahn 30 seitiges Dokument – FragDenStaat
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