Unberechtigte Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung?

Verbraucher:innen sollten ihre Abrechnung prüfen!

 

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Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Kabel-TV-Kosten nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. „Ein Jahr nach dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs zeigt sich, ob Vermieter:innen die Gesetzesänderung korrekt umgesetzt haben“, sagt Jochen von Köller, Wuppertaler Berater der Verbraucherzentrale NRW. „Verbraucher:innen sollten ihre aktuelle oder kommende Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, in denen bisher Kabelfernsehen als Sammelposten abgerechnet wurde.“

Das hat sich beim Kabelanschluss geändert

In der Vergangenheit war der Kabelanschluss häufig Bestandteil der Wohnungs-Infrastruktur und mit Beginn des Mietvertrags automatisch verfügbar. Abgerechnet wurde er über die Nebenkostenabrechnung. Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen hatten dafür in der Regel Sammelverträge mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber vor Ort. Durch eine Gesetzesänderung wurde dieses Privileg zum 1. Juli 2024 abgeschafft. Seitdem können viele Haushalte nun selbst entscheiden, wie sie fernsehen möchten.

Darauf ist in der Nebenkostenabrechnung zu achten

Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter:innen die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr auf die Mietparteien umlegen. Wer trotzdem Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung findet, sollte aktiv werden. Wichtig ist der genaue Blick auf den Abrechnungszeitraum: Betrifft die Abrechnung anteilig Monate vor und nach dem 1. Juli 2024, dürfen Kabelkosten nur bis einschließlich Juni 2024 enthalten sein – ab Juli ist eine Umlage unzulässig.

Rückforderung geltend machen

Haben Vermieter:innen unrechtmäßig Kabel-TV-Gebühren in der Nebenkostenabrechnung veranschlagt, können Mieter:innen Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.

Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und die konkreten Gründe für die Beanstandung klar benennen, in diesem Fall die unrechtmäßige Berechnung von Kabel-TV-Gebühren über den 1. Juli 2024 hinaus. Die Frist für den Widerspruch beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Erhalt der Nebenkostenabrechnung. Zu viel gezahlte Beträge können auf diesem Weg zurückgefordert werden.

Weiterführende Infos:

Mehr zum Kabelanschluss und zu den Alternativen gibt es hier:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/53330

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