18.02.2022Claudia Otte
Stadt bietet bestimmten Personen zweite Boosterimpfung an
- Menschen im Alter von 70 Jahren und älter,
- Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege, sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
- Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren,
- Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu Patientinnen und Patienten.
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Der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung soll für die unter den Ziffern 1 bis 3 genannten Personen mindestens drei Monate betragen, für Personen gemäß Ziffer 4 mindestens sechs Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Impfung der genannten Beschäftigtengruppen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.
Als Nachweis der Impfberechtigung werden benötigt:
- Altersnachweis oder
- eine Arbeitgeberbescheinigung (liegt dem Arbeitgeber vor) oder
- ein Attest über die Krankheit.
Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann ohne Termin zu einer der städtischen Impfstellen kommen.
Quelle: Stadt Wuppertal
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