NRW startet Servicehotline für Bürgerinnen und Bürger in Nachlassangelegenheiten
Symbolfoto: (KI) generiert #WuppertalaktuellnrwIn Nachlasssachen geht es um rechtliche Angelegenheiten nach dem Tod eines Menschen. Das betrifft beispielsweise Testamentseröffnungen, die Ausstellung eines Erbscheins oder Erbausschlagungen. Um die Regelungen dieser rechtlichen Angelegenheiten müssen sich Bürgerinnen und Bürger oft in der emotional belastenden Situation nach dem Tod eines ihnen nahestehenden Menschen kümmern. Mit der neuen Servicehotline kann die Justiz eine bessere Unterstützung in dieser Lebenssituation leisten.
Mit dem neuen Angebot setzt die Justiz in Nordrhein-Westfalen auf mehr Serviceorientierung und entlastet zugleich die Gerichte bei Standardfragen. Komplexere Anfragen oder solche, für die Aktenkenntnis erforderlich ist, leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline direkt an das zuständige Nachlassgericht weiter. Hierdurch bleiben den Bürgerinnen und Bürgern erneute Anrufe und etwaige Wartezeiten erspart.
Erreichbar ist die Hotline über eine örtliche Durchwahl der fünf Pilotgerichte. Diese Telefonnummer und weitere Informationen haben die Amtsgerichte Essen, Köln, Nettetal, Recklinghausen und Wuppertal auf ihren Internetauftritten veröffentlicht. Über eine Ausweitung des Angebots auf andere Nachlassgerichte soll auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Pilotprojekt entschieden werden.
Hierzu erklärt Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Der Tod eines vertrauten Menschen ist eine enorme emotionale Belastung. In dieser Zeit wollen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht mit den anfallenden rechtlichen Fragen allein lassen. Mit dem Start dieses Pilotprojekts an zunächst fünf Standorten bietet die Justiz eine verlässliche Anlaufstelle, die schnell und menschlich Orientierung gibt. Wir sorgen dafür, dass erste Anliegen unkompliziert geklärt werden, damit der Fokus auf der Trauerarbeit liegen kann.“
Quelle: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen
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