Mit dem E-Scooter unterwegs – Kontrollen in Wuppertal!

Der E-Scooter ist das neueste Massenverkehrsmittel auf den Straßen im Bergischen Städtedreieck. Diese Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) werden sowohl im Privatbesitz gefahren, als auch durch Mietfirmen angeboten.
Bei der Nutzung gilt es nicht nur, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, sondern auch praktische Regeln zu beachten.
– Fahren darf man nur mit gültiger Versicherungsplakette
– Mindestalter zum Führen 14 Jahre (Achtung: Verleiher geben ein anderes Mindestalter zum Ausleihen vor: 18 Jahre)
– Nutzung elektronischer Geräte (z.B. Handy) ist verboten
– Es darf auf Fahrradwegen gefahren werden. Ist keiner vorhanden muss auf der Straße gefahren werden.
– Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu.
– E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.
– Vorsicht bei Alkohol am Lenker! Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.
Um unter anderem diese Regeln zu überprüfen, hat der Verkehrsdienst der Polizei Wuppertal am 30.04.2025 Schwerpunkkontrollen durchgeführt. Im Wuppertaler Stadtgebiet kontrollierten die Beamtinnen und Beamten von 10-18 Uhr insgesamt knapp 80 eKFs. Dabei wurden insgesamt 41 Verstöße festgestellt, die sich auf die Bereiche Technik (12), Wegenutzung (10), Personenbeförderung (17) und Missachten eines Rotlichts (2) verteilten.
Die Beamten nutzten die Möglichkeit mit den E-Scooter-Fahrern ins Gespräch zu kommen und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, wie man sich durch richtiges Verhalten im Straßenverkehr schützen kann.
Der Fuss e.V. wünscht, dass die Maßnahme nicht die letzte war.
Weiter mit:
50% Verstöße – es wundert nicht, tagtäglich zu beobachten.
Dabei sind die Abstell-Verstöße noch gar nicht erfasst…..
Sehr freundlich auch von den Beamten, das Gespräch mit den Nutzern zu suchen und auf die Möglichkeiten hinzuweisen, wie man sich als Nutzer durch richtiges Verhalten im Straßenverkehr schützen kann.
Wie ist es aber mit dem Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Fußgängern? Dies lese ich nicht im Polizeibericht….
Und darf ich als Autofahrer auch darauf hoffen, dass man mit mir bei Verstößen nur das Gespräch sucht oder gibt (berechtigterweise) das übliche Knöllchen?
Ist ein Bußgeld bei Nutzern von E-Skootern, besonders der Verleihfirmen, nicht gewollt, vereinbart oder nicht durchsetzbar?
Fragen über Fragen…..Auf Antworten bin ich gespannt.
> Ist ein Bußgeld bei Nutzern von E-Skootern, besonders der Verleihfirmen, nicht gewollt, vereinbart oder nicht durchsetzbar?
Gehen wir von abgestellten E-Scootern aus, so wir das Ordnungsamt nicht aktiv. (Aussage: Sache des Vermieters.) Ruft man an, rufen die den Vermieter an.
Schriftliche oder Online-Anzeigen werden weitergegeben an den Vermieter als Besitzer. Nach Aussage einer Firma werden diese dann von ihm bezahlt.
Es soll Sanktionsmöglichkeiten durch den Vermieter geben. Ob und wie die angewendet werden, ist mir nicht bekannt.
Problem bei der ganzen Sache ist, dass einzige belastbare, was Firmen über die Leiher wissen, ist die PayPal-E-Mail-Adresse desjenigen, der die APP eingerichtet hat. Es gibt keine Verifizierung wie bei Online-Konten oder ähnliches.
Wer die App hat, kommt an die Roller, ob er nun 5 Jahre ist oder über 18 Jahre, wie verlangt. So ist kein Zugriff auf den (letzten) Fahrer möglich.
Hinzu kommt noch, diese Dinger lassen sich auch ohne Anmeldung verschieben. Eine Fahrt Berg herunter ist also auch ohne Antrieb möglich. Ein Verschieben mitten in den Weg auch.
Beim Beenden der Fahrt soll ein Foto gemacht werden. Kontrolliert wird aber nur sporadisch. 50 cm hinter dem Roller ist auch nicht viel vom Umfeld zu sehen. Wie will man kontrollieren, ob noch 2 m Platz für Fußgänger ist, eine Einfahrt zu gestellt oder 15 m von der Bushaltestelle geparkt wird.
Das nicht kontrolliert wird, sieht man auch daran, dass viele Roller gerade von Lime ohne, mit unlesbaren oder teilweisem Versicherungskennzeichen gefahren werden.
Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Winkelströter.
Es ergeben sich aber neue Fragen:
Wieso soll es nicht möglich sein, den Standort eines Scooters genau zu ermitteln? Die Dinger haben GPS, sie werden ja auch tief in der Nacht zum Akku-Wechsel gefunden. Verleih-Firmen werben ja sogar damit, die Sooter exakt orten zu können, selbst auf zugänglichen Privatgrundstücken…..In Verbindung mit Google Maps eine Leichtigkeit…äußerst genau!
Das Eröffnen eines PayPal-Kontos erfordert m. W. Fotos des Ausweises. Fährt eine andere Person mit einem Leih-Scooter dann kann es doch so sein, wie es für Autofahrer gehandhabt wird. Verleihe ich mein Fahrzeug und es wird ein Bussgeld fällig, muss ich den Fahrern nennen oder es als Halter eben selbst zahlen. In diesem Fall eben der Inhaber des Paypal-Kontos.
Glaube kaum, dass z. B. Eltern ständig für ihre minderjährigen Kinder zahlen wollen- ich hätte es nicht getan, nennt man Erziehung.
Scooter mit unleserlichem oder unvollständigen Versicherungskennzeichen könnten sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Auslösbar nur nach Instandsetzung verbunden mit kräftigem Bußgeld für die Verleiher!
Entsteht ein größerer Schaden oder gar Personenschaden durch einen Nutzer, tritt automatisch die Halterhaftung ein- die Verleiher haben zu zahlen. So sollte es sein! Insbes. nach Personenschäden sollte der Nutzer oder im Zweifel der Kontoinhaber bei ALLEN Nutzern gesperrt werden, man muss nur wollen.
Auf Missbrauch folgt Strafe- man wird daraus lernen, zumindest einige Nutzer ( und/oder Verleihfirmen).
Die Polizei muss nun ausbaden, was die Verleihunternehmen auslösen und das Ordnungsamt nicht kontrollieren mag.