Fuss e.V.: POL-W: W Frau durch Zusammenstoß mit Radfahrer verletzt

Veröffentlichung eines Polizeiberichtes "POL-W: W Frau durch Zusammenstoß mit Radfahrer verletzt - Verkehrskommissariat bittet um Zeugenhinweise" mit Kommentar

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Am 24.09.2021, gegen 14:15 Uhr, zog sich eine 27-jährige Frau eine Verletzung bei dem Zusammenstoß mit einem Radfahrer zu. Die Fußgängerin ging auf dem Gehweg der Schnurstraße um anschließend auf der Heckinghauser Straße ihren Weg fortzusetzen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit einem circa 13-Jährigen, der mit seinem Rad auf dem Gehweg fuhr.

Der Radfahrer entfernte sich anschließend. Der Junge hat blonde Haare. Er trug einen grauen Pullover und eine graue Jeans mit schwarzen Streifen. Möglicherweise zog er sich ebenfalls eine Verletzung zu.

Die Polizei bittet Zeugen, sich unter der Rufnummer 0202/284-0 zu melden. (sw)


Ein Kommentar:

Lassen wir die Frage offen, wer Schuld hat. Die meisten Polizeiberichte geben so kurz nach dem Unfall keine Anhaltspunkte dafür her. Vielleicht war das Kind 10 Jahre oder jünger und sah nur älter aus, dann durfte es den Bürgersteig befahren.

Dieser Fall zeigt aber eins, ungefährlich sind Fahrräder nicht. Ein Zusammenstoß mit ihnen kann verletzen. Rettungswagen und Krankenhaus wurden in diesem Bericht nicht erwähnt, so waren die Verletzungen wahrscheinlich nicht schwer. Man mag sich nicht vorstellen, wie der Unfall für eine über 80-jährige Person ausgegangen wäre.

Radfahren auf dem Bürgersteig ist kein Kavaliersdelikt. Auch, wenn es vieler Orts zum Alltag geworden ist. Ältere, Behinderte und Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Für sie muss der Gehweg ein Schutzraum sein, ohne Wenn und Aber. Frei von jedem Fahrzeugverkehr.

Radfahrende, die auf der Straße nicht zu Recht kommen, sind eingeladen auf dem Gehweg ihr Rad zuschieben.

 

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