Ehemaliger Zoo-Gastronom unterliegt in Rechtsstreit gegen die Stadt

Im Rechtsstreit um die Nutzung der Zoo-Gaststätten ist die Position der Stadtverwaltung erneut bestätigt worden.

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Der frühere Pächter der Zoo-Gastronomie scheiterte bei dem Versuch, in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf die Räumungsklage der Stadt anzufechten. Das OLG hatte ihm eine Abfuhr erteilt und sich der Rechtsauffassung der Stadt angeschlossen. Das Rathaus hatte argumentiert, das Pachtverhältnis sei bereits zum Ende des Jahres 2011 beendet worden.

Der ehemalige Pächter muss jetzt die Gerichts- und Anwaltskosten der Stadt übernehmen. Die Verwaltung wird gegen ihn außerdem Schadensersatzforderungen wegen der nach ihrer Meinung „unrechtmäßigen Nutzung der Räume“ geltend machen.

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Quelle: Stadtverwaltung Wuppertal
Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de

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