Bewährungsstrafen nach Brandanschlag auf Synagoge

Die drei Männer, die im vergangenen Jahr Brandsätze auf das jüdische Gotteshaus in Barmen geworfen hatten, müssen nicht in Haft.

Zwei Palästinenser (24. u. 29 J.), wurden heute vom Amtsgericht Wuppertal zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bei einem 18-jährigen Mittäter wurde das Jugendstrafrecht angewandt. Er  erhielt eine Bewährungsstrafe ohne konkretes Strafmaß. Die drei Männer müssen zusätzlich 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

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Bei dem Anschlag am 29. Juli 2014 war nur geringer Schaden entstanden. Die Tat hatte jedoch bundesweit große Beachtung gefunden.

Die jüdische Gemeinde ist vom Urteil enttäuscht. Der Vorsitzende Leonid Goldberg sagte, es habe sich um eine antisemitische Tat gehandelt. Den Aussagen der Täter, sie hätten ein Zeichen gegen die Gewalt in ihrer Heimat setzen wollen, glaube er nicht.

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