Cuius regio, eius religio

ist eine lateinische Redewendung, die besagt, dass der Herrscher eines Landes berechtigt ist, die Religion für dessen Bewohner vorzugeben.

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In den Auseinandersetzungen der Bürgerinitiative BUGA-SO-NICHT mit Befürwortern der BUGA kann es einem schon mal schwindlig werden. Bei einem Spaziergang über die Königshöhe wurde einem Teilnehmer bei einem noch gar nicht vollständig ausgesprochenen  Argumentationsversuch zur Idee der Hängebrücke „ich glaube nicht, dass …“ von einem Mitglied des Rates (CDU) das Wort abgeschnitten mit „Wenn Sie glauben wollen, dann müssen Sie in die Kirche gehen“. Es gab keinen Versuch anschließend, sich das Argument doch noch anzuhören. Dass kurz darauf derselbe Mensch für sich in Anspruch nahm: „Ich glaube an dieses erfolgreiche Projekt“, braucht hier keine weitere Würdigung, außer der Erkenntnis: Es gibt Personen auf Entscheidungsebene, die für sich das oben angeführte Sprichwort in Anspruch nehmen, alleiniger Besitzer der Weisheit zu sein und alle Einwände gegen die eigene Überzeugung als überflüssig und falsch anzusehen. „Wollen Sie jetzt jeden Baum umarmen?“, ist ein weiteres Zitat derselben Person, als es um Baumfällungen ging.

Viele Diskussionen, auch mit anderen Befürwortern z.B. aus dem Förderverein, gehen eigentlich immer gleich aus. Argumente, die kritisch mit der BUGA-Planung umgehen, werden als realitätsfern abgetan. Hemmungslos „geglaubt“ wird an die eigenen Erwartungen an dieses tolle Event, an Bauarbeiten ohne größere schädliche Eingriffe in naturgewachsene Waldflächen, an ein funktionierendes – obwohl nicht existierendes – Mobilitätskonzept und an die BUGA als wichtigen Motor für die Stadtentwicklung.

Augenblicklich wird in der Vorbereitungsphase der Ratssitzung am 10.2.2022  über den Antrag der Bürgerinitiative BUGA-SO-NICHT fraktionsweise beraten, ob die pandemische Lage im Land das demokratische Recht auf eine eigene Meinungsbildung mittels eines Bürgerbegehrens mehr als zumutbar einschränkt. Eine positive Entscheidung des Rates ist nicht zu erwarten (siehe WZ vom 4.2.2022). Eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite sei nicht vom Landtag festgestellt worden und deshalb bestehe kein Anspruch auf Fristverlängerung zur Abgabe der gesammelten Unterschriften.

Hallo !!!! : Keine pandemische Lage, keine landesweite Bedeutung? Auf derselben Seite der WZ steht: „Das Maß der Verunsicherung durch die allgemeinen Regeln ist hoch“, sagt Oberbürgermeister Schneidewind. Und Herr Dr. Slawig betont, am Mittwoch habe es einen Höhepunkt mit 1280 Neuinfektionen gegeben.
Hallo !!!! : Keine außergewöhnliche pandemische Lage?

Aber einigen Politikern ist es wichtiger, statt Anerkennung eines demokratischen Grundrechts auf eine eigene Meinungsbildung, die Aussage zu treffen: „Ziel ist aber, das Projekt zu beenden. Wir schneiden so den Prozess ab“, sagte Ludger Kineke. „Jawoll!!“ wird wohl als die richtige Antwort auf diese schneidige Aussage des CDU Fraktionsvorsitzenden erwartet. Natürlich ist es unbequem, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen, die die eigenen Planungen und Vorhaben beeinträchtigen könnten. Aber man muss das in seiner Funktion auch wollen.

Da sind in Teilen die SPD und FDP sogar auf Bundesebene weiter. Jede Fraktion die einer Verlängerung nicht zustimmt und so ggf. das Bürgerbegehren verhindert, versteht entweder den Begriff des Bürgerbegehrens nicht oder hat wirklich Angst davor, was die Bürger wirklich begehren…!

Und im anschließenden Bürgerentscheid (bei erfolgreichem Quorum) sollten die besseren Argumente die unentschlossenen Bürger*Innen überzeugen.
Oder der Stadtrat entscheidet sich doch noch zu einem Ratsbürgerentscheid. Das wäre mutig und demokratisch.
Erinnert sei hier an Willy Brandt am 28.10.1968 „Wir wollen eine Gesellschaft, die mehr Freiheit bietet und mehr Mitverantwortung fordert.“

Oder doch? à cuius panem edo canticum cano (wes Brot ich ess, des Lied ich sing)

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