Der Rat muss seine Kontrollfunktion wahrnehmen

Der Ratsbeschluss zum Abriss der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt muss überprüft werden. Vermutlich verstößt er gegen § 10 GO NRW. In ähnlichen Fällen kam es bereits zu Gerichtsverfahren und Verurteilungen wegen Untreue.

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copyright: Dr. C. Leithäuser

Die Fraktion der Linken will, dass der Ratsbeschluss zum Abriss der ehemaligen Pädagogischen Hochschule auf der Hardt nochmals überprüft wird. Sie verweisen u.a. darauf, dass die vermutete Asbestbelastung in dem Gebäude bislang nicht durch entsprechende Untersuchungensunterlagen vor dem Rat belegt wurde. Sie haben Recht mit ihrer Forderung, denn es ist die Aufgabe des Rates nach GO NRW § 41 (Gemeindeordnung NRW) „die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen“ zu geben. Von überplanmäßigen Ausgaben kann man bei dem Projekt auf der Hardt wohl sprechen, schließlich sollen wegen des Abrisses und der Errichtung von Modulbauten andere Schulsanierungen auf spätere Termine verschoben werden. Und seine Zustimmung kann man nur geben, wenn man in der Sache ausreichend informiert ist.

Nun hat die FDP Fraktion eilfertig geantwortet, dass eine Sondersitzung unnötig sei und auf jeden Fall an dem getroffenen Ratsbeschluss festgehalten werden müsse. Ich frage mich, auf welcher sachlichen Grundlage dies behauptet wird. Der Ratsbeschluss selber ist ja gerade hinsichtlich der Kostenschätzung ausgesprochen lückenhaft.
Nach meiner Kenntnis gibt es in den Reihen der FDP Fraktion auch keine ausgewiesenen Bau- und Immobilienexperten. Ich meine, dass das Verhalten aller Ratsmitglieder mit Ausnahme der Linken und der WFW (die schon im Juni gegen den Abriss stimmten) treuwidrig im Sinne des § 10 GO NRW ist.

Schön wäre es, wenn die gewählten Vertreter der Bürger im Rat vorsichtig und sorgsam mit den ihnen anvertrauten Steuergeldern umgingen. Tun sie dieses vorsätzlich nicht, kann es ihnen ergehen wie dem ehemaligen Bürgermeister und einigen Ratsmitgliedern in Wilhelmshaven. Jene wurden im April 2019 wegen „erheblich pflichtwidrige[m] Verhalten [vom] Landgericht Oldenburg [zu] Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und drei Monaten [verurteilt]. Die für Wirtschaftsfragen zuständige Zweite Große Strafkammer begründete ihr Urteil damit, dass die Angeklagten […] ihrer Pflicht zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats des damaligen Reinhard-Nieter-Krankenhauses nicht nachgekommen seien und ihre Befugnisse als Amtsträger missbraucht hätten.“ Denn es gilt laut GO NRW § 10, dass die Gemeinden ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten haben, daß die Gemeindefinanzen gesund bleiben. Gesunde Gemeindefinanzen haben wir in Wuppertal schon lange nicht mehr. Weitere Verschwendung kann sich diese Gemeinde nicht leisten.

Um sich über den Sachverhalt zu informieren, empfehle ich folgenden Artikel: Ist die ehemalige Pädagogische Akademie abrissreif?

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Kommentare

  1. Sieglinde Kaßbaum sagt:

    Diese Pädagogische Hochschule wurde auch mit Kunstwerken versehen. Wie in dem Artikel des Generalanzeigers vom 3.5.1958 zu lesen ist, stammen die Kunst-am-Bau-Werke von den Künstlern Ludwig Gies, Ernst Oberhoff und Adelheid Horschik. Das Kunstwerk von Adelheid Horschik befindet sich an der Außenfassade des Hauptgebäudes. Es wird gerade wieder freigelegt.

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