Abzocke per Smartphone

Mehr Schutz und Hilfe rund um ungewollte Abos - Verbraucher werden auf der Handyrechnung vielfach von Kosten über ungewollte Abos überrascht, weil Mobilfunkanbieter die Beträge für Serviceleistungen von Drittanbietern über die Telefonrechnung ihrer Kunden abbuchen.

Ab 1. Februar gelten für Mobilfunkunternehmen beim Abbuchen von Drittanbieterleistungen neue Regeln. Künftig dürfen Kosten für Abos und Serviceleistungen von Drittfirmen nur noch abgerechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf eine von ihrer Mobilfunkfirma bereitgestellte Seite umgeleitet und über den Vorgang (Redirect genannt) informiert wurde oder wenn sich ihr Mobilfunkanbieter verpflichtet, stattdessen mehrere Verbraucherschutzmaßnahmen in einem Kombinationsmodell – unter anderem auch eine Geld-zurück-Garantie – umzusetzen. „Das Verfahren können die Telefonanbieter frei wählen. Ziel ist, Handy-Nutzer künftig besser vor Abo-Fallen zu schützen. Dennoch sollten User unliebsamen Firmen weiterhin einen Zutritt zu ihrem Smartphone oder Tablet verwehren“, rät Angelika Thalmann von der Verbraucherzentrale NRW. Sie erklärt, wie der Schutz vor ungewollten Abbuchungen künftig am besten funktioniert:

  • App-Abzocke über ungewollte Abos: Apps auf dem Handy versorgen Nutzer mit Infos, Service und Unterhaltung. Im Eifer des Anwendens geraten ihre flinken Finger nicht nur auf die bereitgestellten Angebote, sondern auch leicht auf eingeblendete Werbebanner im jeweiligen Anwendungsprogramm. Durch eine unbedachte Berührung wird dann ein im Hintergrund lauerndes Abo aktiviert und taucht dann in der monatlichen Abrechnung auf. Die neuen Regelungen sollen davor schützen.
  • Abrechnung nur mit Klick auf Bestell-Button korrekt: Wirksam zustande kommt ein Vertrag jedoch erst dann, wenn Handybesitzer den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos ausdrücklich durch den Druck auf einen deutlich erkennbaren Bestell-Button bestätigt haben. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, brauchen Handynutzer die ungewollt aufgedrückten Rechnungsposten nicht zu zahlen. Dieser Hinweis hat in der Vergangenheit aber Handykunden, die bereits über undurchsichtige Abbuchungen klagten, allein nicht weitergeholfen.
  • Bewusster Vorgang ab 1. Februar: Das sogenannte Redirect-Verfahren soll ab sofort Handynutzern nun konkret die Gefahr vor Augen führen, wenn sie im Begriff sind, ungewollt ein Abo per Smartphone abzuschließen. Hierzu werden User während des Bezahlvorgangs auf eine Bezahlseite ihres jeweiligen Mobilfunkanbieters umgeleitet. Erst auf dieser Seite müssen sie ausdrücklich den Vertragsabschluss eines Abonnements und dessen Abbuchungen bestätigen. Die Bundesnetzagentur erlaubt den Mobilfunkunternehmen allerdings auch eine Alternative zum rein technischen Redirect-Verfahren. Hier müssen Mobilfunkanbieter dem Kunden zusätzlich eine Geld-zurück-Garantie von bis zu 50  Euro geben.
  • Ungewollte Abos sofort kündigen: Wer trotz der neuen Regelungen in eine Abo-Falle getappt ist, kann weitere Abbuchungen nur verhindern, wenn der unfreiwillige Abo-Vertrag so schnell wie möglich gestoppt wird. Betroffene sollten die Rechnung innerhalb von acht Wochen bei ihrem Mobilfunkanbieter und zusätzlich gegenüber dem Drittanbieter per Einwurfeinschreiben beanstanden.
  • Vorsorglich Drittanbietersperre einrichten: Sicher von vornherein und auf Dauer können sich die Kunden auch weiterhin nur mit einer Drittanbietersperre vor der perfiden Abo-Abzock-Masche schützen.

Infos und Tipps, wie Ratsuchende sich wirkungsvoll vor den perfiden Machenschaften schützen können, gibt’s online unter www.verbraucherzentrale.nrw/drittanbietersperre.

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