Verkäufern teure Tour vermasseln – Tipps zu Kaffeefahrten

Geldgewinne, Geschenke, gutes Essen und weitere Attraktionen vor Ort – mit den immer gleichen Versprechen werden meist ältere Menschen zur Teilnahme an einer Tagestour gelockt ...

Doch hinter der preiswerten Fahrt ins Grüne verbirgt sich oft eine als Kaffeefahrt getarnte Verkaufstour, bei der den Teilnehmern meist minderwertige Waren zu überteuerten Preisen angedreht werden. Wie Teilnehmer auf falsche Versprechen nicht hereinfallen und gegen unseriöse Verkaufspraktiken vorgehen können, dazu hat Sabine Spielmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal einige Tipps:

  • Nette Einladung nur schöner Schein: Preiswerten Touren mit vielen Extras sollte man stets misstrauisch begegnen! Sinnvoll ist es, das Angebot zu einer Kaffeefahrt und besonders das Kleingedruckte vor der Buchung sorgfältig zu lesen.
  • Überrumpelungsgefahr: Veranstalter von Kaffeefahrten haben nichts zu verschenken. Zusätzlich treiben sie mit den ermittelten Adressdaten oft noch einen regen Handel. Ihre Verkaufsveranstaltung findet häufig in einem abgelegenen Lokal statt, damit möglichst niemand zu einem interessanteren Ort entschwindet. Während einer mehrstündigen Präsentation werden Teilnehmer von geschulten Verkäufern geschickt zum Kauf von zweifelhaften Gesundheitspräparaten, Rheumadecken, Werkzeug oder Küchengeräten animiert. – meist zu völlig überzogenen Preisen. Verläuft das Geschäft nicht so einträglich wie erhofft, werden potenzielle Käufer oft aggressiv von den Verkäufern bedrängt.
  • Teilnahme und Kauf kein Zwang: Gäste einer Verkaufsveranstaltung können sich jedoch durchaus während der Warenpräsentation absetzen und bis zur Rückfahrt etwas anderes unternehmen. Sie haben trotzdem einen Anspruch auf sämtliche Leistungen – etwa auf Verpflegung und Rücktransport, die sie gebucht und bezahlt haben. Sie müssen auch nichts kaufen. Falls Teilnehmer daran gehindert werden, den Veranstaltungsraum zu verlassen, sie womöglich sogar bedroht werden, sollte sich niemand scheuen, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen und Anzeige wegen Nötigung zu erstatten. Hilfreich ist es bei Problemen, vorsorglich die Namen des Busunternehmers und des Fahrers sowie das Kennzeichen des Busses für eine Beschwerde zu notieren.
  • Widerrufsrecht: Wird ein Warenkauf im Nachhinein bereut, weil der Preis der neuen Heizdecke zu hoch erscheint oder Zweifel an der angepriesenen Wunderwirkung von Fitness-Pillen aufkommen, können Käufer in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem ein Vertrag vereinbart wurde beziehungsweise sie die gekaufte Ware in den Händen halten, ohne Begründung vom Kaufvertrag Abstand nehmen. Wurden sie nicht ordnungsgemäß über ihr Recht auf Widerruf informiert, haben sie sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, um sich von der Vertragsverpflichtung zu lösen.

Weitere Auskünfte zu dubios erscheinenden Bustouren unter www.verbraucherzentrale.nrw/kaffeefahrten.

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