DEHOGA empfiehlt Wuppertaler Hoteliers, die „Bettensteuer“ nicht zu zahlen

Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist die Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Dortmund nichtig. Für den Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA bedeutet das auch das Aus für die in Wuppertal geplante Infrastrukturförderabgabe.

Gegenüber njuuz bezieht Christian Jäger, Geschäftsführer von DEHOGA Nordrhein, unmissverständlich Stellung zur geplanten Wuppertaler Infrastrukturförderabgabe: „Ich werde meinen Mitgliedern empfehlen, keine Zahlungen auf diese Steuer zu leisten.“ Der Anlass: Die 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat der Klage von drei Dortmunder Hoteliers recht gegeben und die Heranziehung von Hotels zur sog. „Bettensteuer“ in der Stadt für rechtswidrig erklärt (Aktenzeichen: 19 K 2007/11 u.a.).

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Ähnlich wie in Wuppertal sollte die Abgabe in Dortmund nur auf private, nicht hingegen für beruflich veranlasste Übernachtungen erhoben werden. Dass ein Gast nicht privat übernachtet, hätte er gemäß der Satzung der Stadt Dortmund durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung nachweisen müssen.

Das Gericht führte aus, dass diese Bestimmung die Beweislast „faktisch zu Lasten der Beherbergungsbetriebe und zu Gunsten der Stadt“ umkehre. Der Hotelier habe jedoch rechtlich keine Möglichkeit, die notwendigen Informationen vom Gast zu verlangen. Konsequenz: Weil die Stadt den Übernachtungszweck faktisch nicht überprüfen könne, wäre nur der ehrliche Gast von der Besteuerung betroffen.

DEHOGA-Geschäftsführer Christian Jäger fordert Wuppertals Stadtdirektor Johannes Slawig auf, angesichts der aktuellen Rechtsprechung die Pläne zur Infrastrukturförderabgabe zu den Akten zu legen: „Der Kämmerer sollte mal einsehen, wenn etwas vorbei ist.“

>> Informationen zum Urteil auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen

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Foto: Archiv

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