Spot on – Die Lügen ans Licht bringen!

Wie die Wuppertaler Rundschau am 20. Januar 2016 berichtete, kamen beim Prozess gegen die Täter des beinah tödlichen Messerangriffs auf einen Besucher des Autonomen Zentrums (AZ) gravierende Unzulänglichkeiten der Polizeiarbeit zu Tage.

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Sofort nach dem Angriff durch Hogesa-Nazis verbreitete die Pressestelle der Polizei die Falschmeldungen, dass die Besucher+innen des AZs den Rettungskräften den Zugang zu dem Schwerverletzen verwehrt hätten und dass dieser nur unter Anwendung von Pfefferspray und Knüppeleinsatz von der Polizei hätte durchgesetzt werden können. Obwohl der Haupttäter bereits geständig war, verschickte die Polizei weiterhin Vorladungen an Besucher*innen des AZs als Beschuldigte.

Gegen diese und weitere im Prozess öffentlich gewordenen eklatanten Polizeifehler wurde eine Kundgebung vor der Polizeiwache am Hofkamp für Dienstag, den 2. Februar, angemeldet. Nach Zusendung der Auflagen mit einschränkender Verfügung durch die Polizei zog der Anmelder unter Protest die Anmeldung zurück.

Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE, kommentiert: „Nachdem ich die Verfügung gelesen habe, kann ich die Verärgerung des Anmelders sehr gut verstehen. Schon wieder operiert die Polizei mit Vorverurteilungen gegen das Autonome Zentrum, wirft den Freund*innen des Anschlagsopfers vor, „emotionalisiert“ zu sein, und entwirft ein mögliches Szenario der Gewalt gegen Polizeibeamte und -beamtinnen. Es ist schon makaber und paradox: Da entscheidet die Polizei, gegen deren erhebliche Fehler demonstriert werden soll, über die Bedingungen, unter denen dies zu geschehen hat. Die Polizeipräsidentin preist unermüdlich die Versammlungsfreiheit als hohes Gut, wenn es um rechtsextremistische oder neofaschistische Aktivitäten geht. Dann hält sie es für verhältnismäßig, wenn aufgrund solcher Aktivitäten die halbe Stadt für Normalbürger zig Stunden abgesperrt wird. Vor diesem Hintergrund ist diese polizeiliche Verfügung, die das Versammlungsrecht massiv einschränkt, besonders skandalös.“

Hier die Verfügung der Polizei

 

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