27.08.2025

Verkehrszeichen 133 „Fußgänger“ rechtswidrig?

Seit einigen Wochen am Signal geregelten Fußgängerüberweg am Wichlinghauser Markt errichtetes Verkehrsschild, unmittelbar vor den Bushaltenbuchten, erntet nur Kopfschütteln

Wuppertal dürfte im Ranking der Verkehrszeichendichte einen oberen Rang einnehmen. Dies verdeutlicht das seit einigen Wochen im Kreuzungsbereich am Wichlinghauser Markt, unmittelbar vor den Haltebuchten der Busse des ÖPNV Richtung Westen aufgestellte Verkehrszeichen 133 „Achtung Fußgänger“.

Ein kurzer Blick ins Gesetz besagt:

§ 45 StVO

(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.

Ergänzend führt die VV (Verwaltungsvorschrift) zur StVO aus:

Zu den §§ 39 bis 43 Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen       

Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen.

Auch ohne diese rechtlichen Hinweise dürfte allen Verkehrsteilnehmern bei einem derartigen Verkehrsknotenpunkt bewusst sein, dass sich hier nicht nur Mobiles, sondern auch Fußgänger bewegen.
So ist es nicht verwunderlich, wenn ein derartiges, aus meiner Sicht rechtswidriges  Vorgehen der Verwaltung zu einer Haltung der Verkehrsteilnehmer führt, möglichst viele (wild?) aufgestellte Verkehrszeichen nicht weiter zu beachten. Eine fatale Entwicklung!

Anmerkung: Hervorhebungen durch Fettdruck vom Verfasser

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Kommentare

  1. Wolfhard Winkelströter sagt:

    Bürgeranfrage stellen, aus welchem Grund das Verkehrszeichen auf gestellt wurde, anstatt über Politik und Verwaltung zu schimpfen.

    Sie schreiben ja selber, Verkehrszeichen sind dort aufzustellen, wo die Gefahr nicht sofort erkennbar ist.

    Vielleicht haben sie sie noch nicht erkannt.

    1. Susanne Zweig sagt:

      Hhm, auf meine letzte Anfrage wegen eines ziemlich unnötigen Verkehrsschilds habe ich alles mögliche erfahren, nur nicht den tatsächlichen Grund für die Aufstellung.
      Aber so what, vielleicht gibts was zu lachen.

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