Wir basteln uns eine Baustelle

Landrecht Paragraph Ix: Für Baustelle ist immer Platz, für Fußgänger wirds leider nix.

Gehweg B7 am Landgericht, Ansicht von Westen
Foto: Sandkasten, Kindergarten, amtliche Verkehrssicherung oder einfach null Bock?
Gegenüber Landgericht wird auf dem Gehweg viel Platz für die „Baustelle“ verschwendet. Für Fußgänger bleibt da leider nicht mehr viel übrig. Die Anzahl der Fußplatten ist unzureichend, die erforderliche Standsicherheit ist somit nicht gegeben.

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Seit einiger Zeit wird zwischen Landgericht und B 7 (Friedrich-Engels-Allee) gebuddelt. Bereits seit den ersten Tagen gab es Beschwerden über einen viel zu schmalen Restgehweg. Wie das Beispiel zeigt, ist auch aktuell noch viel „Luft drin“. Wenn man denn wollte und etwas von RSA 21 gehört hätte (Verweis s. unten). Der ganze Gehweg sieht aus wie bei Hempels unterm Bett, aber nicht wie eine ordnungsgemäß abgesperrte Baustelle.

Mal sind die Absperrschrankengitter mit verschraubbaren Fußstützen gesichert, die aber nicht verschraubt sind. Mal stehen die Fußplatten längs, mal quer und haben damit nicht die erforderliche Standsicherheit. Die fehlt freilich erst recht, wenn die Absperrungen mit gar keiner Fußstütze gesichert sind.

Gehweg B7 am Landgericht, Ansicht von Osten
Foto: Gemäß RSA 21 sind im Gehwegbereich Rundstrahler erforderlich. Da die oftmals nicht vorhanden sind, wird gleich ganz auf Warnlampen verzichtet. Wenn einer mal den Haufen aufräumt und die Absperrschrankengitter bündig zum Bauzaun aufstellt, gäbe es eine bündige Absperrlinie, an derer sich auch Blinde orientieren könnten (Kontinuität).

Fußstütze zum Festschrauben, nicht festgeschraubt'
Foto: Da hat man schon verschraubbare Fußstützen beschafft, mit derer man die Absperrungen ohne hervorstehende Fußplatten aufstellen könnte –und dann verschraubt man sie nicht im Boden. …

Fußstütze zum Festschrauben, lose in Fußplatte'
Foto: … Sondern schmeißt dann quer eine Fußplatte darauf. Das ist so intelligent wie das Auto zum Supermarkt zu schieben, anstatt es dorthin zu fahren.

Erste Hilfe für die Einrichtung von Baustellen:
https://www.rsa-online.com/22/Absperrschrankengitter/Absperrschrankengitter.htm

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Kommentare

  1. Wolfhard Winkelströter sagt:

    Ich hatte mich da schon Recht früh beschwert. Damals war selbst im Ampel Bereich noch weniger Platz als jetzt.

    Antwort damals. „Alles OK so.“

    1. N. Bernhardt sagt:

      Wenn man den Berufskraftfalschparker sagt, sie stünden im Haltverbot, bekommt man als Antwort ja auch zu hören, sie dürften das.

      Der Gehweg war nach meiner Erinnerung anfangs nicht mal einen Meter breit. Dazu hätte man nach RSA 21 ja eine Spur der B 7 sperren und als Notgehweg herrichten müssen, um das 1,30 m Mindestmaß einzuhalten. Und das kann man dem Verkehr niemals nicht zumuten, sofern „nur“ Fußgänger und keine Baustelle direkt betroffen ist. Für die ist ja wiederum immer Platz.

      Man würde es wahrscheinlich gar nicht merken, wenn man die Bauüberwachung im Amt 105 freistellt. Sonst hätte man von dort schon längst den Müllhaufen auf dem Gehweg vor der Baustelle beseitigt bzw. so in einer Reihe aufgestellt, daß Fußgänger dort ohne Probleme passieren können.

      https://www.rsa-online.com/22/Regelplaene/Regelplaene.htm
      Regelplan B II/4 → https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/Regelplaene_B_Auszug_RSA_2021_FGSV%20370.pdf

      Man erzählt ja seinem Nachwuchs ja, immer schön Abstand von der Fahrbahn zu halten. Und dann ordnet das SchlAmt faktisch an, daß Kinder auf einem Ministreifen zwischen Müll und Fahrbahn zu latschen haben und dabei die Kfz mit Tempo 50 direkt an ihnen vorbeifahren. Genauso schlampig, wie man während Umbaus der Bundesallee am Döppersberg den Gehweg aufgerissen und mitsamt den offenen Schächten einfach mit VZ 259 (Verbot für Fußgänger) „gesperrt“ hat – obwohl klar war, daß in diesem Abschnitt Menschen wohnen und arbeiten und nicht als Engel über die Luftbrücke einfliegen können.

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