Verbotene Wörter – Anfrage und Antwort der Verwaltung

Mehrere Emails an mich wurden blockiert. Es handelte sich um Emails zu Gaza, Israel, Palästina

Anmerkung: Kleine Anfragen werden nicht im Ratsinformationssystem der Stadt Wuppertal (RIS) veröffentlicht

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05. September 2025

Kleine Anfrage: Kommunikation, Briefgeheimnis, Datenschutz

Sehr geehrter Herr Schröder,

ich komme zurück auf Ihre Kleine Anfrage vom 02. September 2025 hinsichtlich der im Betreff genannten Angelegenheit, die seitens der Verwaltung – das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung (402) – nachstehend beantwortet wird:

Ihre Vor- und Nachbemerkungen:

Vorbemerkungen:

Ich bin Mitglied der Bezirksvertretung Elberfeld-West. Zur Durchführung

der politischen Arbeit wurde mir 2020 von der Stadtverwaltung ein iPad

zur Verfügung gestellt und ein Email-Account: Sebasti-

an.schroeder@bv.wuppertal.de

In den letzten Monaten wurden von Bürger*innen an meinen Account

gesendete Emails blockiert, also nicht an mich versendet.

Die Emails wurden an den Sender mit folgender Mitteilung zurückgeschickt:

Ihre Nachricht an Sebastian.schroeder@bv.wuppertal.de wurde blockiert‘

Found prohibited words in the email‘

Übersetzung: Es wurden verbotene Wörter in der email gefunden.

Nachbemerkungen:

Es ist klar, dass diese Vorgänge zu erheblichen Bedenken geführt haben!

Die ausführliche Offenlegung der Beobachtung und Zensur ist notwendig.“

Einleitung zur Beantwortung der Verwaltung:

Das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung betreibt die gesamte IT-Infrastruktur selbst. Dies betrifft auch den Maildienst.

Um die Infrastruktur zu schützen werden unterschiedlichste Mechanismen und Technologien zur Absicherung verwendet.

Unter anderem werden eingehende Emails automatisiert von den betriebenen Systemen

gescannt. Hierbei werden die Mails auf Schadcode oder auch auf Phishing-Versuche untersucht.

Hierfür werden durch den Hersteller automatisiert geführte Listen genutzt.

Dies hat zur Folge, dass es hin und wieder auch fehlerhafte Erkennungen gibt und Mails

fälschlicherweise abgewiesen werden.

Darauf hat das Amt 402 keinen Einfluss. Da die Listen sehr agil sind, werden diese Fehler

oft schnell behoben.

Grundsätzlich werden keine Mails durch Mitarbeitende der Stadt Wuppertal angesehen

oder geöffnet.

Frage 1:

Bitte veröffentlichen Sie, welche Wörter „verboten“ sind.“

Antwort auf Frage 1:

Die Listen sind agil und werden durch die Hersteller gepflegt, von daher ist das nicht möglich.

Frage 2:

Bitte veröffentlichen Sie, wer die Liste der „verbotenen Wörter“ erstellt hat.

– Bitte veröffentlichen Sie, ob die Beobachtung der Email-Post von der Stadtverwaltung

durchgeführt wird.

– falls nicht, welche Firma / Institution hat dies zu verantworten?

– werden die von Ihnen (oder Dritten) erhobenen Daten und Vorgänge gespeichert?“

Antwort auf Frage 2:

Zu den eingesetzten Herstellern werden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich keine Angaben gemacht.

– Postfächer werden nicht beobachtet.

– Das Amt 402 ist Betreiber der IT-Infrastruktur.

– Transferprotokolle und Logfiles werden in den entsprechenden Systemen mitgeschrieben und nach 40 Tagen gelöscht.

– Inhalte werden nicht gespeichert.

Frage 3:

Bitte begründen Sie, warum Sie die Korrespondenz der gewählten Vertreter*innen beobachten.“

Antwort auf Frage 3:

Es wird nichts beobachtet.

Frage 4:

Werden die Accounts aller gewählten Vertreter*innen beobachtet und zensiert?

Oder betrifft dies nur mich?

Bitte teilen Sie die Antwort allen gewählten Vertreter*innen mit!“

Antwort auf Frage 4:

Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 3.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung wird diese Kleine Anfrage und deren Beantwortung den entsprechenden Gremienverteilern zur Kenntnis gegeben.

Frage 5:

Bitte teilen Sie mit, ob Sie (oder Dritte) Zugriff auf das Adressbuch des Email-Accounts

haben.“

Antwort auf Frage 5:

Kein Dritter hat entsprechenden Zugriff.

Frage 6:

Bitte erläutern Sie, wie Sie das Postgeheimnis wahren können.“

Antwort auf Frage 6:

Alle Mitarbeitenden des Amtes 402 sind in den Themen zum Datenschutz unterwiesen.

Frage 7:

Bitte begründen Sie, warum die freie Kontaktaufnahme der Bürger*innen zu den gewählten Vertreter*innen unterbunden wird.“

Antwort auf Frage 7:

Dies wird nicht unterbunden, die Funktionsweise der Schutzeinrichtungen vor

Schadcode wurde oben (siehe Einleitung zur Beantwortung) erklärt.

Frage 8:

Bitte erläutern Sie, wie der Datenschutz eingehalten werden kann.“

Antwort auf Frage 8:

Entsprechende interne Dienstanweisungen und Regelungen stellen dies sicher.

Frage 9:

Werden die Dateien, Fotos etc., die sich auf meinem iPad befinden, ebenfalls beobachtet

und / oder gespeichert?“

Antwort auf Frage 9:

Nein.

Frage 10:

Wird der Verlauf meiner Internet-Recherche auf dem städtischen iPad ebenfalls beo-

bachtet und / oder gespeichert?“

Antwort auf Frage 10:

Nein.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

gez. Florian Kötter

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Kommentare

  1. N. Bernhardt sagt:

    Von der Uni Würzburg gibt es eine PDF-Datei zum Thema „Strafbarkeitsrisiken bei E-Mail-Schutzmaßnahmen“. Fazit: Organisationen werden nicht durch das Strafrecht an der jeweiligen Bedrohungslage angemessenen Schutzmaßnahmen für E-Mail-Systeme gehindert.

    Link: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/fileadmin/42010000/it-recht/Strafbarkeitsrisiken_bei_E-Mail-Schutzmassnahmen.pdf

    Es scheint fraglich, ob eine extern eingebundene Wörterliste in diesem Sinne angemessen ist, wenn einerseits die Hoheit von 402 über die E-Mails hervorgehoben wird, andererseits die Verantwortung an Dritte – hier: den Betreiber der Sperrliste – ausgelagert und argumentiert wird, man habe auf die Wörter, anhand derer E-Mails ausgefiltert werden, keinen Einfluß. Das ist grober Unfug und im Bereich der leider üblichen ausgelagerten Verantwortungslosigkeit.

    Einen unzulässigen Eingriff durch die Filterung sah das OLG Karlsruhe im Jahr 2005, das die Strafbarkeit des § 206 StGB auch für öffentliche Hochschulen (und m.E. Verwaltung) bejate. Im konkreten Fall wurden allerdings die E-Mails an den Kläger gelöscht, ohne daß die Absender davon in Kenntnis gesetzt wurden.

    https://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/olg-karlsruhe-ausfiltern-von-e-mails-ist-strafbar-gemaess-206-stgb

    Einen differenzierten Einblick in die Materie bietet Jörg Heidrich auf Heise, dessen Justiziar er ist. Er kommt zu dem Schluß, das der Anwender selbst entscheiden können muß, ob er den Spamfilter haben möchte oder nicht. Pauschale Filter für alle Nutzer, wie es die Stadt Wuppertal praktiziert, dürfetn danach unzulässig sein:

    https://www.heise.de/hintergrund/Strafbares-Filtern-289128.html

    Am Rande: Für bedenklich halte ich die Verwendung von Ipads. Zum einen kann dort ausschließlich Software installiert werden, die Apple genehm ist. Apple kann aus der Ferne auch Apps löschen. Zum anderen kostet ein Ipad ein vielfaches eines Konkurrenzproduktes – nur weil lt. Verwaltung der Hersteller des Ratsinfosystems angeblich keine „App“ für Android-Handy anbietet. Der Zugriff war zuvor auch per PC und einem Gerät möglich, das ähnlich wie der TAN-Generator einen Zugangscode für die städtische Firewall generierte.

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