Urteil zur Bettensteuer hat grundsätzliche Bedeutung

Wir, die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW), begrüßen ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer. Das Gericht hat damit – endlich - wieder eine klare juristische Grundhaltung für die Erhebung kommunaler Aufwandsteuern bezogen.

Wir, die Wählergemeinschaft für Wuppertal (WfW), begrüßen ausdrücklich die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bettensteuer. Das Gericht hat damit – endlich – wieder eine klare juristische Grundhaltung für die Erhebung kommunaler Aufwandsteuern bezogen. Ein steuerbarer Aufwand, der über die notwendige Lebenshaltung hinausgeht, liegt eben nur bei ‚überflüssigen’ Übernachtungen vor, etwa solchen aus touristischem Anlass. Damit halten wir die Einführung dieser Abgabe in Wuppertal für gescheitert.

Im übrigen messen wir diesem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei, zum Beispiel für die Zweitwohnungsteuer. Denn auch die Studentin, die in Wuppertal ein Apartment mietet, weil sie hier ein Studium absolvieren will, betreibt keinen unnötigen Aufwand, sondern sie folgt einer praktischen Notwendigkeit. Und als Lenkungssteuer für die Entscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnung ist die Abgabe rechts­widrig.

Mit Interesse erwarten wir auch die rechtliche Überprüfung der Hundesteuer. Wir sehen bislang keine klare steuersystematische Begründung für diese Abga­be und ihrer Höhe. Die Wuppertaler Steuersätze halten wir für überhöht und willkürlich.

Die WfW sieht ihre Aufgabe auch darin, der ausufernden Belastung der Bürger mit kommunalen Sondersteuern entgegen zu wirken.

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