29.01.2016

Umsetzung der Feuerwehrrechtsreform in Wuppertal

Eine große Hürde ist immer noch der Einsatz von auswärtigen Mitgliedern bei den freiwilligen Feuerwehren.

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Landtag das „Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes“, kurz Feuerwehrrechtsreform, beschlossen. Die SPD-Ratsfraktion begrüßt die Neuordnung, da nach fast 20 Jahren der letzten Gesetzesüberarbeitung der Brand- und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen mehrere Veränderungen und Neuerungen erfahren hat. Auf diese Veränderungen ist jetzt durch die Gesetzesveränderungen reagiert worden.

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Heiko Meins, Stadtverordneter und ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, führt dazu aus: „Wir wollen uns in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit von der Verwaltung im Detail darstellen lassen, inwieweit auch Wuppertal u. a. von der im Gesetz verankerte Stärkung des Ehrenamtes im Brandschutz, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes auch profitieren kann. Dieses gilt besonders für die zahlreichen ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen. Eine große Hürde ist immer noch der Einsatz von auswärtigen Mitgliedern bei den freiwilligen Feuerwehren, die am Standort Wuppertal arbeiten, aber hier nicht ihren Wohnort haben. Wir setzen darauf, dass die Novellierung des Gesetzes diese Hürde ein Stück hilft abzubauen. Letztendlich wird es aber immer von der Arbeitswirklichkeit in den Betrieben und Unternehmen abhängen, in denen die ehrenamtlichen Feuerwehrkolleginnen und –kollegen tätig sind.“
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