Stadtverwaltung unterliegt vor Gericht gegen „Pro NRW“ und „Republikaner“

Drei Ratsmitglieder vom rechten Rand dürfen eine gemeinsame Fraktion bilden. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf entschieden. Die Stadt prüft, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Im Juni hatten die Parteien „Pro NRW“ und „Republikaner“ den Fraktionsstatus für ihre drei Ratsmitglieder beantragt. Als Fraktion hätten die rechten Stadträte weitergehende Antrags- und Rederechte im Kommunalparlament sowie einen Anspruch auf zusätzliche Zuweisungen in Höhe von 30.000 Euro geltend machen können.

Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf setzten sich die rechten Parteien gegen die Stadt Wuppertal durch.Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf setzten sich die rechten Parteien gegen die Stadt Wuppertal durch. © Luekk (Foto gemeinfrei)

Das Rechtsamt hatte das Anliegen abgelehnt, weil die beiden Parteien kein gemeinsames Wahlprogramm hätten und zueinander in Konkurrenz stünden. „Pro NRW“ und „Republikaner“ zogen vor das Verwaltungsgericht in Düsseldorf, das am Mittwoch (29. Oktober) den Fraktionsstatus im Rahmen eines Zwischenbescheides anerkannt hat.

Das Rechtsamt wird das Urteil prüfen und danach entscheiden, ob die Stadt Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen wird.

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Quelle: Stadt Wuppertal

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