06.02.2026SPD-Ratsfraktion
SPD will Ordnung bei E-Scootern: Klare Regeln, feste Abstellflächen und Gebühren
Ziel ist es, das häufig rücksichtslose und verkehrsbehindernde Abstellen der Fahrzeuge einzudämmen und die Interessen aller Verkehrsteilnehmenden besser in Einklang zu bringen.
Simon Geiß, Sprecher der SPD-Fraktion im Verkehrsausschuss, erklärt: „Seit der Einführung der E-Scooter in Wuppertal erreichen uns immer wieder Beschwerden über rücksichtslos abgestellte Fahrzeuge. Vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder den Fußverkehr insgesamt ist das ein ernstes Problem.“
Konkret beantragt die SPD, die Sondernutzungssatzung der Stadt Wuppertal anzupassen. Künftig soll für E-Scooter und Pedelecs im „Freefloating-System“ eine Gebühr von 5 Euro pro Fahrzeug und Monat – statt bislang 2,50 Euro – festgeschrieben werden. Gleichzeitig soll die Verwaltung zügig verpflichtend zu nutzende Abstellflächen im gesamten Stadtgebiet ausweisen. Außerhalb dieser Zonen soll das Abstellen von E-Scootern untersagt werden.
Darüber hinaus soll die Verwaltung den rechtlichen und technischen Rahmen darstellen, mit dem Verstöße festgestellt und vermieden werden können. Auch Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Betreibern der Verleihsysteme sollen aufgezeigt werden. Das Ordnungsamt soll angewiesen werden, insbesondere verkehrsbehinderndes Abstellen von E-Scootern konsequent zu ahnden.
Nach Auffassung der SPD-Fraktion sind bislang keine ausreichenden, auf die Nutzerinnen und Nutzer ausgerichteten Maßnahmen der Anbieter erkennbar. Mit dem Antrag soll daher ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen neuen Mobilitätsangeboten und den berechtigten Belangen aller Wuppertalerinnen und Wuppertaler geschaffen werden.
„Wir brauchen endlich klare Regeln, feste Abstellflächen und eine stärkere Verantwortung der Anbieter. Es geht nicht um Verbote, sondern um Sicherheit, Ordnung und Fairness im öffentlichen Raum“, betont Sedat Ugurman, Vorsitzender des Verkehrsausschusses.


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Der Antrag klingt ja gut. Ich weiß nur nicht, wie die SPD zwischen „free-floating“-Fahrzeugen für 5 € und „station-based“-Fahrzeugen zum alten Preis(?) unterscheiden will, wenn die Fahrzeuge zwischen den Bereichen hin- und herfahren.
Das habe ich mich auch gefragt. Jeder Leihscooter kann sowohl stationsbasiert, als auch außerhalb dieser Innenstadtbereiche überall (freetfloat) abgestellt werden. Die Art wo und wie verliehen und abgestellt wird, ist also kein geeignetes Unterscheidungskriterium für eine unterschiedliche Festsetzung der Sondernutzungsgebühr.
In Hamburg gibts extra Mitarbeiter für das Umstellen und Abschleppen von E-Scootern. Da gibt es nicht nur einen dummen Hinweis auf die Website „Scooterfalschparker melden“, sondern das kostet den Verleiher 30 Euro für das Umstellen und 100 Euro für das Abschleppen eines E-Scooters.
(2) Dann streichen Sie bitte mal die Abstellbereiche in den Fußgängerzonen. In der Sondernutzungserlaubnis steht unter § 1: „Folgende Bereiche sind von der Genehmigung ausgeschlossen. In diesen ist weder das Bereitstellen der E-Scooter und – Fahrräder noch Beginn und Beendigung des Mietvorgangs gestattet: … • Fußgängerzonen“
Warum werden dann munter Abstellbereiche ausgewiesen, in denen gar kein Verleih stattfinden darf?
(3) Damit die Verwaltung Ihnen kein Strich durch die Rechnung macht, sollten Änderungen an den Auflagen und Bedingungen der Sondernutzungserlaubnis von der Politik abgesegnet werden müssen. Genauso sollte der Verwaltung konkrete Punkte vorgegeben werden, wann sie einem Verleiher die Sondernutzungserlaubnis zu entziehen hat.
(4) Ausschreibung: Wieso macht die Stadt keine Ausschreibung für die Leihscooter? 1000 Stück im Stadtgebiet dürften ja locker reichen. Wer am meisten für die Sondernutzungserlaubnis bietet, bekommt den Zuschlag.