Kündigung des Nachtbürgermeisters: Mit zweierlei Maß gemessen

DIE LINKE im Rat beantragte zur Ratssitzung am 5. September 2023 eine Aktuelle halbe Stunde zur Kontroverse über die Besetzung der Nachtbürgermeisterstelle für das Luisenviertel.

„Uns ist wichtig, dass sich der Rat der Stadt mit den Auswirkungen der schnellen Kündigung der Nachtbürgermeisterstelle auseinandersetzt. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen“, begründet Gerd-Peter Zielezinski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, den Antrag. „Die, von der SPD in der Bezirksvertretung Elberfeld erhobenen Vorwürfe der Nähe zum Autonomen Zentrum gegen den frisch eingestellten Nachtbürgermeister wurde von den Medien aufgenommen und mittlerweile zu einer Kampagne der WZ gegen das Autonome Zentrum erweitert.“

Bereits zwei Tage nach Arbeitsbeginn wurde dem Stelleninhaber gekündigt. Völlig unverständlich ist das schnelle Einknicken des Sozialdezernenten. Er kannte den Bewerber für die Stelle. Er saß gemeinsam dem Vertreter der Autonomen Szene, auf dem Podium einer Diskussionsveranstaltung des WDR zum geplanten Gemeindezentrum und Moscheebau der DITIB-Gemeinde.

„Erst hielt Dr. Kühn den Nachtbürgermeister für geeignet. Da er trotz seinem Ehrenamt im Umfeld des Autonomen Zentrums in der Lage sei, vorurteilsfrei auf alle Beteiligten einzugehen. Dann gegründete er mit ominösen neuen Erkenntnissen die Kündigung. Man kann also annehmen, dass der Sozialdezernent durch den Druck aus den eigenen Reihen eingeknickt ist. Selbst wenn es eine Verurteilung im Zusammenhang mit einer Demonstration des geschassten Nachtbürgermeisters geben sollte, möchte ich an einem ähnlich gelagerten Fall erinnern. Damals haben nur die äußerst Rechten eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Behördenleiters gefordert“, erklärt Zielezinski.

Logo DIE LINKE im Rat der Stadt Wuppertal

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Kommentare

  1. Heike Stoll sagt:

    Gerne. Danke für Ihre Selbstüberschätzung.

    Wenn es so wäre, stünde einer Kündigungsschutzklage des Betroffenen mit Aussicht auf Erfolg wohl nichts im Wege. Stünde…

    1. Trottel sagt:

      Nicht Selbstüberschätzung sondern Wissen.

      In der Probezeit gelten besondere Vertragsbedingungen, Kündigungsschutz gibt es dann grunfsätzlich nicht. Aber das könnten Sie (w/m/d) auch selbst recherchieren, Stichworte Probezeit, Arbeitsverhältnis auf Probe.

  2. Norbert Beutek sagt:

    Die Linke scheint hier wieder mal Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    1. Die Stadt Wuppertal konnte den Vertrag mit „Tim“ (Zitat Sander, Linke) gar nicht kündigen, da sie kein Vertragsverhältnis mit ihm eingegangen ist.

    2. Der Arbeitsvertrag über die Stelle des Nachtbürgermeisters bestand zwischen „Tim“ und dem IB (Internationaler Bund) als Projektpartner der Stadt.

    3, Der Arbeitsvertag wurde nicht wegen der Nähe von „Tim“ zum AZ und seinem Verhalten bei besagter Ratssitzung gekündigt, sondern weil im Nachhinein festgestellt wurde, dass das polizeiliche Führungszeugnis Eintragungen enthielt.

    1. Trottel sagt:

      Beim letzten AFD-Posting hießen Sie noch Beutel oder? Oder wie wir Wuppertaler sagen: Büttel?
      Also zu Sache:
      Bei weiterzuleitenden Projektfördermittel hat die Bewilligende Stelle das Letztentscheidungsrecht, Gelder werden unter Auflagen bewilligt.
      Bei dem Führungszeugnis gibt es im wesentlichen zwei Varianten, für die ausgeschriebene Stelle hätte ein sog. Einfaches Führungszeugnis genügt und Einträge hätten individuell zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden können.
      Traurig, jetzt mache ich kostenfreie Online-Bildung für AFD-Männer (m/w/d), hoffentlich nicht umsonst.

      1. Heike Stoll sagt:

        Leider unverständlich: „Einträge hätten individuell zugunsten des Bewerbers berücksichtigt werden können.“

        Bitte nicht auf die Schultern klopfen („kostenfreie Online-Bildung“), sondern das Organ darüber für eine verständliche Darstellung eines einfachen Sachverhalts nutzen.

        1. Trottel sagt:

          Ko-finanzierte Projekte, insbesonderewenn EU-Mittel bewilligt werden, sind nie einfache Sachverhalte, i. d. R. werden umfängliche Durchführungsverordnungen und Auflagen erlassen. Sog. negative
          Einträge in Führungszeugnissen müssen nicht automatisch zum Ausschluss führen. Die einstellende Institution hat Erwägungsspielraum, es kommt auf den Aufgabenbereich an.
          Hiermit beende ich die kostenfreie Fortbildung.
          Vielen Dank für Ihre (m/w/d)
          Aufmerksamkeit.

          1. Heike Stoll sagt:

            Gerne. Danke für Ihre Selbstüberschätzung.

            Wenn es so wäre, stünde einer Kündigungsschutzklage des Betroffenen mit Aussicht auf Erfolg wohl nichts im Wege. Stünde…

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