Kommunen müssen Kosten für den Kita-Ausbau nicht alleine tragen

Das Landesverfassungsgerichts NRW hat der Verfassungsbeschwerde von 17 kreisfreien Städten, darunter auch Wuppertal stattgegeben. Das Land muss seinen Städten für die Erweiterung der Kinderbetreuung einen Ausgleich zahlen.

Landesverfassungsgericht-©-Rüdiger-Wölk

Im Kinderförderungsgesetz von 2009 steht es: Ab August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Die Kosten dafür wollte die ehemalige Landesregierung unter Jürgen Rüttgers den Kommunen aufbürden. 17 kreisfreie Städte (Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim a.d.R., Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal) und zwei Kreise (Düren, Wesel) haben sich gewehrt. Sie reichten beim Landesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde ein. Dieser Beschwerde hat das Gericht nun stattgegeben: die Regelung sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar und verletze die kommunale Selbstverwaltung. Sie verstosse außerdem gegen das Konnexitätsprinzip, nach dem der Landesgesetzgeber bei der Übertragung neuer kommunaler Aufgaben einen finanziellen Ausgleich zu leisten habe.

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Quelle: bildungsklick

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