Keine Kürzung bei der Inklusionspauschale

Der gemeinsame Unterricht besteht als Rechtsanspruch für Kinder mit Behinderungen.

„Es darf nicht sein, dass der NRW-Haushalt auf ihre Kosten saniert wird“, betont Susanne Herhaus, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE. „Um einen qualifizierten inklusiven Unterricht vor Ort zu ermöglichen, darf nicht an der Inklusionspauschale gekürzt werden.“

Geplant sind Kürzungen der Integrationspauschale im Landeshaushalt 2024 von 60 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro.

Kirsten Gerhards, für DIE LINKE-Fraktion im Beirat der Menschen mit Behinderung: Ich hoffe, dass sich die Mitglieder des Sozialausschusses der Resolution anschließen werden. Denn von den Kürzungen wären auch die Stellen der Inklusionshelfer*innen bedroht, die durch die Kommunen zusätzlich eingestellt werden können. Sie unterstützen die Lehrenden und haben damit eine wichtige Funktion für die Kinder im gemeinsamen Unterricht.“

„Um den Rechtsanspruch auf das gemeinsame Lernen für alle Kinder erfolgreich gestalten zu können, brauchen die Kommunen weiterhin verlässliche Finanzierung. Dringend muss in viele Schulgebäude investiert werden, um zusätzliche barrierefreie Räume zum gemeinschaftlichen Lernen bereitzustellen“, begründet Herhaus die Resolution an die Landesregierung, „Solche Kürzungen bei der Inklusion sind politisch nicht zu rechtfertigen.“

Logo DIE LINKE im Rat der Stadt Wuppertal

VO/1005/23, Resolution Keine Kürzungen bei der Inklusionspauschale

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