01.07.2013

Inklusion: Gesetzentwurf völlig untauglich

Der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker hält die Veranstaltung zum Thema Inklusion der drei SPD-Abgeordneten am Mittwoch für reine Selbstinszenierung und wenig zielführend.

Spieckerhellblau„Informationsveranstaltungen zum derzeit vieldiskutierten Thema Inklusion sind wichtig und notwendig. Aber was die drei Wuppertaler SPD-Landtagsabgeordneten am Mittwoch vorhaben, ist reine Selbstinszenierung. Sie sollten sich lieber in Düsseldorf dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Inklusion, der in der Anhörung und im Plenum völlig in der Luft zerrissen wurde, noch einmal deutlich überarbeitet wird. Sollte dieser Entwurf so verabschiedet werden, kommen auf Wuppertal zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 66,1 Millionen Euro zu – auch wenn die Landesregierung behauptet, dass inklusive Beschulung keine Mehrkosten für den Schulträger verursache.“ Rainer Spiecker, CDU-Landtagsabgeordneter aus Wuppertal, hält es für nicht sinnvoll, mit einem Gesetzentwurf, der sogar von Experten als verfassungswidrig eingestuft wird, so an die Öffentlichkeit zu gehen und den Bürgern bei Veranstaltungen Sand in die Augen zu streuen.

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Spiecker kritisiert vor allem, dass die Landesregierung die Anwendbarkeit des Konnexitätsprinzips „Wer bestellt bezahlt“ leugne: „Wer hier bestreitet, dass Mehraufwendungen für Städte wie Wuppertal entstehen, tut dies nur, um nicht selbst mit Mehrkosten belastet zu werden.“ Die 66,1 Millionen Euro, die nötig sind, um 46 von derzeit 119 Schulstandorten in Wuppertal mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand für eine inklusive Beschulung herzurichten, kann die Stadt nicht stemmen. Außerdem fehle es in dem Gesetzentwurf an sicheren Standards bei der Schüler-Lehrer-Relation, den Klassengrößen sowie für sonderpädagogische Zusatzqualifikationen. „Bevor die drei SPD-Landtagsmitglieder mit groß aufgemachten Informationsveranstaltungen in Wuppertal an die Öffentlichkeit gehen, sollten sie lieber in Düsseldorf ihre Hausaufgaben machen“, so Spiecker. Er betont abschließend, dass Inklusion ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen sei und er diese uneingeschränkt befürworte – aber eben mit vernünftigen gesetzlichen Grundlagen.

 

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