GRÜNER Vorstand diskutiert über ACTA

Der Kreisvorstand der GRÜNEN Wuppertal diskutierte auf seiner Kreisvorstandssitzung am 09.02.2012 über ACTA. Seit mehreren Jahren wurde – weitgehend hinter verschlossenen Türen und unbemerkt von der Bevölkerung – ein Handelsabkommen auf den Weg gebracht, dessen Inhalte nun, wo sie bekannt geworden sind und von den EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden sollen, hohe Wellen schlagen. Gemeint ist das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (kurz: ACTA), dessen wesentlicher Zweck es sein soll, Produktpiraterie durch das Setzen internationaler Standards zu bekämpfen.

Schon die Auswahl der beteiligten Staaten, unter Ausschluss aller Entwicklungsländer, und die Tatsache, dass ein wesentlicher Anteil des Abkommens dem Schutz der Verwertungsrechte am sogenannten geistigen Eigentum und eben nicht nur dem Kampf gegen Produktpiraterie gewidmet ist, macht deutlich, dass es sich hier um das Produkt erfolgreicher Lobbyarbeit handelt.

Vorbei an demokratisch legitimierten Gremien wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Abkommen ausgehandelt, das Staaten verpflichten kann, wesentliche Einschränkungen  bei den Rechten ihrer Bürger und Bürgerinnen vorzunehmen.

„Ungeachtet des Umstandes, dass Deutschland schon jetzt Grundrechte zum Schutz der Rechteverwerter einschränkt und eines der strengsten Urheber- und Verwertungsrechteschutzgesetze hat, was dazu führt, dass ACTA in der Umsetzung hier kaum Veränderungen bringen wird, ist schon das ganze Verfahren, welches zu ACTA führte so inakzeptabel undemokratisch, dass wir GRÜNE dieses Handelsabkommen nur ablehnen können.“ führte der  Sprecher des Kreisverbandes Martin Möller aus.

Der Vorstand der GRÜNEN informierte sich umfassend über die Folgen die ACTA dennoch auch in Deutschland haben könnte. Die Einführung einer  Internet-Zensur-Infrastruktur – Stichwort: 3-Strikes-Regel – und eine Ausdehnung der schon jetzt unverhältnismäßigen hohen zivilen Schadensersatzansprüche könnten die Folge sein.

„Anstatt endlich ein modernes Urheberrecht zu schaffen, das den legitimen Ansprüchen auf Vergütung der Leistung der wirklichen Urheber genauso Rechnung trägt, wie den Interessen auf faire Nutzung von Inhalten durch die User, wurden hier durch die Vermischung von Anti-Produktpiraterie- und Urheberrechtsschutz-Gesetzgebung die Grundlagen geschaffen, überholte Geschäftsmodelle der Verwertungsgesellschaften zu sichern und sogar auszudehnen, dies übrigens auch zum Nachteil vieler kreativer Urheber.“ konstatierte Janine Bruchmann, stellvertretende Sprecherin der Kreisverbandes.

Abschließend kam der Kreisvorstand der GRÜNEN noch zu dem Schluss, dass die negativen Auswirkungen auf die Versorgung der Entwicklungsländer mit sogenannten Generika, Medikamente deren Patente lange ausgelaufen sind, eine Folge dieses Handelsabkommens wären, die aus ethischer Sicht nicht zu tolerieren sind.

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