Ein schlechter Tag für Bürgerengagement in Oberbarmen

Das Bob Kulturwerk e.V. plant für den 13.07.2025 ein Fest „StraßenOase!“, bei dem Bürger*innen gemeinsam über die zukünftige Gestaltung von Verkehrsräumen und Begrünungen diskutieren können. Die BV Oberbarmen lehnte die Veranstaltung in der Sitzung am 10.06. ab.

Susanne Fingscheidt, GRÜNE Bezirksvertreterin in der BV Oberbarmen: „Es macht mich fassungslos, dass einzig die GRÜNEN das Straßenfest unterstützt haben. Dieses visionäre Projekt wurde unter fachlicher Anleitung von Liesbeth Bakker vom Ideaalwerk und Studierenden wissenschaftlich begleitet, es wird von der Bürger*innenschaft getragen, von den Akteur*innen im Bezirk unterstützt und die Verwaltung befürwortet das Fest ebenfalls. In einer Vorlage hat die Stadt deutlich gemacht, dass es keine verkehrs- oder straßenrechtlichen Bedenken gegen die notwendige temporäre Teilsperrung der Wichlinghauser Straße gibt. Weder für den Busverkehr noch für die Zuwegung von Feuerwehr und Rettungskräften. Erst vor einem Jahr haben wir alle gemeinsam ein wunderbares Fest auf der Berliner Straße in Oberbarmen gefeiert. Einen ganzen Tag lang war die Verkehrsader Wuppertals gesperrt, Tausende kamen und erlebten den sonst extrem stark befahrenen Straßenraum als Aufenthaltsort. Die Abfuhr durch die Mehrheit in der BV Oberbarmen ist vor dem Hintergrund dieses positiven Ereignisses besonders bitter.“

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Iris Theuermann-Braß, Grüne Stadtverordnete und Mitglied in der Bezirksvertretung Oberbarmen: „Wir Grüne haben uns gefreut auf das Projekt StraßenOase! und haben diesen sehr visionären Ansatz bewundert. Als langjährige Kommunalpolitiker*innen verharrt man doch manchmal zu sehr im Machbaren und Mehrheitsfähigen. Ich bin zutiefst enttäuscht von der Ablehnung des Projektes in der gestrigen Sitzung. Seit November letzten Jahres haben sich viele Menschen für eine visionäre Idee für die Wichlinghauser Straße engagiert, haben geplant, diskutiert, Ideen verworfen und schließlich ein Projekt entwickelt, das während einiger Stunden diese triste, viel zu stark befahrene Straße in einen Aufenthaltsort für die Menschen verwandelt hätte. Die Mehrheit in der BV Oberbarmen konnte dem aber offensichtlich nicht folgen. Eine Teilsperrung der Wichlinghauser Straße für die Menschen im Quartier und alle Gäst*innen – ein Tag des Austauschs, des Sich-Kennenlernens, des leckeren Essens aus unterschiedlichen Gegenden der Welt, so, wie die Menschen in Oberbarmen viele Nationalitäten miteinander vereinen. Das hätte großartig werden können. Ein großer Dank noch einmal an all die ehren- und hauptamtlichen Organisator*innen, die nun alle enttäuscht wurden von SPD, CDU und FDP. Wir hoffen sehr, dass die Engagierten jetzt nicht aufgeben und sich weiter für die Bürger*innen in unserem Bezirk einsetzen.“

 

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Kommentare

  1. Rainer Widmann sagt:

    Die Ablehnung des Straßenfestes durch SPD/CDU/FDP ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern auch sehr traurig. Denn der Stadtteil hatte es verdient, dass die Menschen zusammenkommen können und sich beim Feiern näher kommen. –

  2. Uli Schmidt sagt:

    An den
    Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal
    Herrn Uwe Schneidewind
    Johannes-Rau-Platz 1
    42275 Wuppertal

    Wuppertal, [heutiges Datum]

    Antrag auf Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung Oberbarmen zur Ablehnung der Veranstaltung „Straßenoase!“ am 13.07.2025 gemäß § 54 Abs. 1 GO NRW
    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    hiermit beantrage ich die Beanstandung des Beschlusses der Bezirksvertretung Oberbarmen vom 10.06.2025, mit dem die Durchführung der Veranstaltung „Straßenoase!“ am 13.07.2025 auf der Wichlinghauser Straße abgelehnt wurde.

    Grundlage dieses Antrags ist § 54 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW, wonach die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister einen rechtswidrigen Beschluss zu beanstanden hat.

    Aus der öffentlichen Verwaltungsvorlage VO/0617/25 ergibt sich, dass:

    keine verkehrs- oder straßenrechtlichen Bedenken bestanden,

    die Verwaltung die Durchführung der Veranstaltung ausdrücklich befürwortete,

    der Klimacheck neutral ausfiel,

    keine Kosten für die Stadt entstehen sollten,

    eine ordnungsgemäße Antragstellung vorlag,

    und sämtliche Unterlagen inklusive Lageplan und Konzept fristgerecht eingereicht wurden.

    Der Beschluss der BV, eine genehmigungsfähige, zivilgesellschaftlich getragene und wissenschaftlich begleitete Veranstaltung ohne öffentlich nachvollziehbare Begründung abzulehnen, verletzt das Gleichbehandlungsgebot, das Gebot der sachgerechten Ausübung kommunalpolitischer Entscheidungsgewalt und – mindestens in seinem Ablauf – auch das Transparenzprinzip.

    Ich bitte Sie daher ausdrücklich, diesem offenkundig rechtswidrigen Beschluss der BV Oberbarmen nicht stillschweigend zu folgen, sondern die notwendigen Schritte zur formellen Beanstandung einzuleiten, wie es Ihnen die Gemeindeordnung vorschreibt.

    Gerne bin ich bereit, weiterführende Unterlagen oder Hinweise zur Verfügung zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ulrich Schmidt
    Rudolfstraße 48
    42285 Wuppertal
    📞 0176 2360 4034
    📧 ulrichschmidt.fahrrad@web.de

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