03.12.2023

E-Scooter-Verleih: Politik meckert über die eigenen Beschlüsse

Die Aufregung war groß, als „plötzlich“ am Morgen des 13. Oktobers die E-Scooter und E-Bikes der Firma LimeBike auf den Straßen standen. Dabei haben Wuppertals Politiker in zwei Ratsentscheidungen sowohl die Verwaltung pauschal zu Verhandlungen mit Verleihern beauftragt als auch das endgültige Vertragswerk aus Sondernutzungserlaubnis und Kooperationsvereinbarung durchgewunken.

Lange vor der Aufregung erhob Oberbürgermeister Uwe Schneidewind den Verleih von Elektrokleinstfahrzeugen oder kurz eKF, wie E-Scooter amtlich heißen, zu einem seiner „25 Mobilitätsprojekte bis 2025“. Man wolle aus den Erfahrungen anderer Städte lernen und das dortige Abstellchaos und Scooter-im-Fluss-Versenken in Wuppertal vermeiden, hieß es aus dem Rathaus.

Der Rat der Stadt Wuppertal hat die Verwaltungsdrucksache VO/0614/22 einstimmig mit einigen Änderungen in der Sitzung vom 21.06.22 durchgewunken und damit die Verwaltung beauftragt, „mit Anbietern von Pedelec- und eKF-Verleihsystemen öffentlich-rechtliche Sondernutzungsverträge … zu verhandeln und die endverhandelten Verträge dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.“

Die finalen Verträge wurden den Bezirksvertretungen zur Stellungsnahme präsentiert und vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 5. September 23 mit VO/0354/23 sowie einigen Änderungen (VO/0799/23-1-Neuf.) mit Stimmenmehrheit durchgewunken. Nur scheint sich keiner der politischen Entscheidungsträger deren Anlagen einmal genauer angeschaut zu haben.

Abstellzonen in der Fußgängerzone, wo Abstellen verboten ist

Die Sondernutzungserlaubnis als Anlage zu VO/0354/23 erlaubt das Abstellen von Leihscootern im öffentlichen Straßenraum zu bestimmten Auflagen und Bedingungen. Fußgängerzonen sind nicht Teil der Erlaubnis, so dass dort weder Beginn noch Beendigung des Mietvorgangs gestattet sind.

Im Widerspruch zur Sondernutzungserlaubnis sind aber 10 der 18 festgelegten Abstellzonen der Elberfelder Innenstadt mitten in die Fußgängerzone plaziert. Dies steht dann in der Anlage „Parkzonen Elberfeld“ zur VO/0354/23. In Barmen sieht es ähnlich aus.

Wenn Politik und Verwaltung nicht imstande sind, Abstellzonen im Einklang mit der Sondernutzungserlaubnis festzulegen, dürfen sie sich über das entstandene Chaos nicht wundern.

Hat Wuppertal wirklich aus der Erfahrung anderer Städte gelernt?

In der Anlage zu den Abstellbereichen liest man häufiger die Bemerkung: „Markierung notwendig.“ Umgesetzt wurde davon nichts. Statt per Markierung oder Verkehrszeichen festgelegter Parkzonen liegt beispielsweise der Abstellbereich in der Fußgängerzone Schloßbleiche „irgendwo zwischen Wall und Alter Freiheit“. Rechtlich bindend ist aber nicht die virtuelle Parkzone in der Lime-App, sondern sind ausschließlich die Markierungen und Verkehrszeichen (z.B. „Parkplatz“) im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung. Die sind auch für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar.

Link zum Ratsinformationssystem der Stadt Wuppertal: https://ris.wuppertal.de

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