23.04.2015

„Dieses Reförmchen reicht bei weitem nicht“

Im Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtages hat die Landesregierung Eckpunkte für eine Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes vorgestellt. Dazu der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker:

„Die vorgesehenen Änderungen im Tariftreue- und Vergabegesetz stellen keine nennenswerten Entlastungen für die Unternehmen in Wuppertal dar.“ Mit diesen Worten kommentiert der Wuppertaler CDU-Landtagsabgeordnete Rainer Spiecker, Mitglied im Wirtschaftsausschuss und Handwerkspolitischer Sprecher seiner Fraktion, die von der Landesregierung im Ausschuss vorgetragenen Eckpunkte für eine Änderung des Gesetzes. So will nun auch Nordrhein-Westfalen den gesetzlichen Mindestlohn in das TVgG übernehmen und auf einen eigenen vergabespezifischen Mindestlohn verzichten. Die Vergabestellen sollen durch das sogenannte „Beste-Bieter-Prinzip“ entlastet, die Prüfbehörde gestärkt und ihre Aufgaben ausgebaut werden.

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SpieckerhellblauSpiecker kritisiert, dass auch künftig jedes Wuppertaler Unternehmen, dass sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben will, schon vor der Vergabe alle Nachweise einholen muss, damit es im Falle eines Zuschlags auch alle Unterlagen vorlegen kann. „Das alles können Handwerksbetriebe in Wuppertal oft gar nicht leisten, weil ihnen die Kapazitäten dafür fehlen“, macht Spiecker deutlich. Das führe dann dazu, dass sie sich gar nicht erst an öffentlichen Ausschreibungen beteiligten und ihnen dadurch so mancher Auftrag „durch die Lappen geht“. Zudem führe das ‚Beste-Bieter-Prinzip‘ zu mehr Rechtsunsicherheit. „Ich hoffe sehr, dass im anstehenden Clearingverfahren mehr Änderungen am Gesetz durchgesetzt werden, als die Eckpunkte dieses Reförmchen vermuten lassen. Ansonsten bleibt das Gesetz was es ist: ein Bürokratiemonster.“

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