04.12.2025N. Bernhardt
Diesel ist in Wuppertal die neue „alternative Antriebsart“

Per Ratsbeschluß vom 5. September 2023 wurde der Verwaltung aufgegeben, die gewerbliche Vermietung von E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeugen) unter anderem nur unter folgender Bedingung zu genehmigen: [1]
„Sämtliche Um- und Aufstellungen oder Einsammlungen von E-Scootern und Fahrrädern im öffentlichen Raum erfolgen durch den Erlaubnisinhaber mit Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten (z.B. durch Transporter mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb).“
Da Voi (Diesel-Sprinter) und Bolt (Diesel-Transit, Foto oben) ihre Karren im Stadtgebiet mit Dieselfahrzeugen verteilen, kommen zwei Möglichkeiten in Betracht:
- Die Verwaltung hat die vorgenannte Auflage des Rates zufällig „vergessen“ oder pfeift darauf.
- Die Anbieter pfeifen auf die Auflage der Sondernutzungserlaubnis, weil sie wissen, daß die Verwaltung das aus bekannten Gründen – „geht nicht, weil…“ – nicht kontrolliert.
Politik gefragt: Wo sind die beauftragten Abstellflächen für Zoo und Arrenberg?
Obengenannte Drucksache enthält auch den Auftrag an die Verwaltung, „weitere Abstellflächen in folgenden Bereichen einzurichten:“
Zoo
Arrenberg
Hochverdichtete Wohngebiete in Elberfeld (z.B. Ölberg) und Barmen
Wo sind diese Abstellflächen? In den Schubladen der Verwaltung? – Wenn die Politik da nicht nachhakt, kommt natürlich auch nichts.
Nicht nur die Verwaltung in Wuppertal findet das Abstellchaos beim Thema Leihscooter offenbar so toll. Den Verleihern ist die Situation offenbar ebenso drißegal, weil sie ja nicht haften, wenn jemand über ihre Kaleschen fällt oder damit Unfallflucht begangen wird.
Jüngst hat Bundesjustizministerin Hubig ein „Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ [2] vorgelegt, das diesen Chaoszustand grundlegend ändert. Dann haftet nämlich grundsätzlich der Fahrzeughalter, also im Endeffekt der Anbieter, wenn ein Dritter durch den Scooter zuschadenkommt.
In strafrechtlich relevanten Fällen wie „da standen 2 Kids auf dem Scooter, die sind nach dem Unfall abgehauen“ dürften die Versicherer dann auf den Anbieter zwecks Regreß zurückgreifen. – Was hoffentlich dazu führt, daß die Verleiher endlich die Fahrzeugführer rechtlich verbindlich nachweisen.
Lesen Sie dazu auch:
Fußnoten
[1] Ergänzungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE und der Ratsgruppe FREIE WÄHLER zur Vorlage „Genehmigung von Pedelec- und Elektrokleinstfahrzeug-Verleihsystemen in Wuppertal“, VO/0799/23/1-Neuf.,
https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=30531
[2] Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr (Entwurf),
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_E_Scooter_Haftung.html
Weiter mit:
Kommentare
Neuen Kommentar verfassen